Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in  Hinblick  auf  den  Anschluss  an  den  Zollverein.  395

triM  allerdings  unsere  Weberei  unangenehm,  trifft  aber  die  zollvereinsländische
  Weberei  in  gleicher  Weise;  auch  steht  dem
höheren  Garnzolle  der  höhere  Eingangszoll  auf  Gewebe  zur
Seite,  wie  denn  überhaupt  der  künftig  höhere  Zoll  auf  fremde
Fabrikate  in  Verbindung  mit  dem  freien  Absatze  nach  dem  Zollverein
  manchen  hannoverschen  Industriezweigen  zu  Gute  kommen
wird.  Unsere  Wollgarnspinnerei  leistet  schon  viel,  indem  der
Steuerverein  bei  einer  sehr  ausgedehnten  Wollenmanufactur  nur
eine  geringe  Quantität  Garne  einführt;  da  der  Zollverein  noch
einen  erheblichen  Zuschuss  wollener  Garne  vom  Auslande  bedarf
so  wird  Hannover  dorthin  bei  freiem  Verkehr  einen  vortheilhaften
Absatz  erlangen  können.  Die  Osteroder  Tuchfabrikation  ist  in  den
besseren  Etablissements  concurrenzfähig,  die  Göltinger  Tuchweber
werden  sich  vielleicht  auf  unappretirte  wollene  Zeuge  beschränken
müssen,  welche  jetzt  schon  in  Göttingen  und  der  Umgegend  in
erheblichen  Quantitäten  angefertigt  werden,  theilweise  mit  Absatz
nach  dem  Auslande.

Die  sehr  wichtige  hannoversche  Lederfabrikation  wird  sich
gleichfalls  halten  können;  wir  führen  jetzt  Leder  vom  Zollverein
ein,  äber  auch  Leder  dorihin  aus,  was  nach  der  Lage  der  Gegenden
  und  den  einzelnen  Artikeln  bei  dieser  Gattung  wie  bei
andern  Gattungen  von  Waaren  füglich  neben  einander  bestehen
kann.  In  Süd-Hannover  wird  über  Theuerung  der  Borke  Klage
geführt,  welcher  die  Forstverwaltung  vielleicht  durch  Anlage  von
Eichenschälwaldungen  abhelfen  kann.  Am  wenigsten  ist  die  Concurrenzfähigkeit
  solcher  hannoverscher  Fabrikate  überhaupt  zu
bezweifeln,  welche  schon  jetzt  nach  freien  Plätzen,  wie  Hamburg
und  Bremen,  oder  nach  anderen  Zollgebieten,  wie  Holstein  oder
nach  dem  Zollvereine  selber  exportiri  werden.  Hierher  gehören
namentlich  Leinengarn  und  Leinewand  mit  einer  Ausfuhr  von
2—21/,  Millionen  Thaler,  wovon  etwa  !/;  nach  dem  Zollvereine
geht.  Im  Durchschnitte  von  1846  —48  erhielt  der  Zollverein
aus  dem  Steuervereine  15,332  Zollcentner  Leinengarn,  3705
Ceniner  Packleinwand  und  Segeltuch  und  5033  Centner  andere
Leinwand.  Da  der  Steuerverein  jetzt  nur  rohe,  ungebleichte
Leinwand  (ebenso  nur  rohes  Garn)  frei  nach  dem  Zollverein
senden  darf,  so  muss  es  für  unsere  Bleichereien  einen  günstigen