Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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Die Pensionskasse für die Beamten der Schleswig-Holsteinischen Marsch- 
bahngesellschaft bleibt nach dem betreffenden Reglement bestehen, insoweit nicht 
im Einverständniß mit der zuständigen Kassenvertretung eine anderweite Regelung 
stattfindet. 
Der Staat tritt in alle rücksichtlich der erwähnten Kasse von der Schles- 
wig-Holsteinischen Marschbahngesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten ein. 
Die reglementsmäßigen Rechte der Gesellschaft werden künftig durch die zur Ver- 
waltung der Schleswig-Holsteinischen Marschbahn eingesetzte Königliche Behörde 
ausgeübt. 
Die zeitigen besoldeten Mitglieder der Direktion erhalten im Falle der 
Aufgabe der ihnen vertragsmäßig zustehenden Kompetenzen bei dem Uebergange 
der Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Marschbahnunternehmens auf den 
Staat eine seitens des Aufsichtsraths nach billigem Ermessen zu bestimmende 
Abfindung. Diese Abfindung soll für sämmtliche besoldeten Direktionsmitglieder 
den Betrag von 271 150 Mark nicht übersteigen und aus dem Reserve= beziehungs- 
weise Erneuerungsfonds entnommen werden. Der vorbezeichnete Betrag ermäßigt 
sich, insofern ein Abkommen wegen des Uebertritts der einzelnen besoldeten Mit- 
glieder in den Staatseisenbahndienst geschlossen werden sollte, um die darin zu 
vereinbarenden Beträge. 
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Seitens der Königlichen Staatsregierung wird die Genehmigung der Landes- 
vertretung sobald als thunlich herbeigeführt werden. Dieses Abkommen wird 
hinfällig, wenn zu demselben die landesherrliche Genehmigung nicht bis zum 
1. Juli 1890 erlangt worden ist. 
S. 10. 
Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen nach dessen Perfektion für die 
Schleswig-Holsteinische Marschbahngesellschaft die Geltung statutarischer Bestim- 
mungen haben, so daß also dieser Vertrag als Nachtrag zum Gesellschaftsstatute 
anzusehen ist. 
S. 11. 
Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansatz. 
Berlin, den 27. Januar 1890. 
(L. S.) Schmidt. (L. S.) Kirchhoff. 
Glückstadt, den 25. Januar 1890. 
Die Direktion der Schleswig-Holsteinischen Marschbahngesellschaft. 
(L. S.) H. Lund. Pedell. 
CTr. 9383—9384.)
	        
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