Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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—  71  —
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

N.  11.  —

 

Inhalt:  Geseh,  betreffend  die  Veränderung  der  Grenzen  einiger  Kreise  in  den  Provinzen  Ostpreußen,  Brandenburg,
  Sachsen,  Hannover  und  der  Rheinprovinz,  S.  71.  —  Geset,  betreffend  Abänderung  des  Erbschaftssteuergeseges,
  S.  72.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  abgeänderte  Fassung  des  Erbschaftssteuergesetzes,
  S.  78.  —  Gesetz  wegen  Abänderung  des  Gesetzes,  betresfend  die  Bildung  von  Wassergenossenschaften,
  vom  1.  April  1879  für  das  Gebiet  der  Wupper  und  ihrer  Rebenflüsse,  S.  o7.  —
Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter
publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  100.

 

(Nr.  9450.)  Gesetz,  betreffend  die  Veränderung  der  Grenzen  einiger  Kreise  in  den  Provinzen
Ostpreußen,  Brandenburg,  Sachsen,  Hannover  und  der  Rheinprovinz.
Vom  19.  Mai  1891.

Wir  Wilhelm  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  ec.
verordnen,  unter  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,
was  folgt:

S.  1.

Es  werden  vereinigt:

1)  die  Gutsbezirke  Julienhöhe  und  Willmanns,  unter  Abtrennung  von  dem
Landkreise  Königsberg  i.  Pr.,  mit  dem  Kreise  Labiau,

2)  der  Gutsbezirk  Briesenhorst,  unter  Abtrennung  von  dem  Kreise  Soldin,
mit  dem  Gutsbezirke  Hohenwalde  und  dem  Kreise  Landsberg,

3)  der  Gutsbezirk  Freiimfelde,  unter  Abtrennung  von  dem  Saalkreise,  mit
der  Stadtgemeinde  und  dem  Stadttkreise  Halle,

4)  die  Landgemeinden  List,  Vahrenwald,  Hainholz  und  Herrenhausen,
unter  Abtrennung  von  dem  Landkreise  Hannover,  mit  der  Stadtgemeinde
  und  dem  Stadtkreise  Hannover,

5)  die  Landgemeinde  Neuendorf,  unter  Abtrennung  von  dem  Landkreise
Koblenz,  mit  der  Stadtgemeinde  und  dem  Stadtkreise  Koblenz.

Ces.  Samml.  1891.  (Nr.  9450—9451.)  15

Ausgegeben  zu  Berlin  den  12.  Juni  1891.