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Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
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der Allerhöchste Erlaß vom 27. Januar 1891, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Barmen zur Entziehung und
zur dauernden Beschränkung des zum Bau eines Anschlußgeleises von der
städtischen Schlacht= und Viehhofsanlage auf dem Karnap nach dem
Bahnhof Unter-Barmen in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf Nr. 8 S. 83,
ausgegeben den 21. Februar 1891;
das Allerhöchste Privilegium vom 1. Februar 1891 wegen Ausgabe von
240 000 Mark 4½ prozentiger Anleihescheine der Broelthaler Eisenbahn-
Aktiengesellschaft, Ausgabe von 1891, durch das Amteblatt der Königl.
Regierung zu Cöln Nr. 9 S. 97, ausgegeben den 4. März 1891;
der Allerhöchste Erlaß vom 9. Februar 1891, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Langenberg im Kreise Mett-
mann zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau
einer Straße von der von Langenberg nach Hattingen führenden Chaussee
bei Hüsers bis zum Sondern, zum Anschluß an den Weg nach Rommel
in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Düsseldorf Nr. 10 S. 105, ausgegeben den
7. März 1891)
der Allerhöchste Erlaß vom 16. Februar 1891, betreffend die Verleihung
des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Teltow für die von
demselben zu bauende Kreischaussee von Cöpenick über Müggelsheim und
Forsthaus Fahlenberg nach Gosen im Kreise Beeskow-Storkow, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam Nr. 11 S. 91, ausgegeben
den 13. März 1891.
Redigirt im Bimeau des Staateministeriums.
Berlin, gedruckt in der Neichsdruckerei.