Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Erkelenz gehörige Gemeinde Immerath, 
für dn„ zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Bessenich, 
sowie für das in den Bezirken der Amtsgerichte Euskirchen und Cöln 
belegene Bergwerk Donatus, für welches die Grundbuchanlegung von 
dem Amtsgericht Euskirchen bewirkt wird, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen am Rhein gehörige Ge- 
meinde Tönisberg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Win- 
nekendonk, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Herresbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sobernheim gehörigen Gemeinden 
Eckweiler und Daubach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Thal- 
kleinich, 
für das im Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler belegene Eisenerzbergwerk 
Bölingen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bensberg gehörige Katastergemeinde 
Immekeppel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Flur 21 der Altstadr 
Coln „sowie für die zu demselben Amtsgerichtsbezirk gehörige, einen 
Theil der Stadt Cöln bildende Katastergemeinde Ehrenfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mülheim am Rhein gehörige Kataster- 
gemeinde Urbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kerpen gehörige Gemeinde Mödrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige Gemeinde Witzhelden, 
für das in den Bezirken der Amtsgerichte Düsseldorf und Ratingen be- 
legene Bergwerk Angermund, für welches die Grundbuchanlegung von 
dem Anmtsgericht Düsseldorf bewirkt wird, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörigen Gemeinden 
Ueberhofen und Hilschbach 
am 15. März 1892 beginnen soll. 
Berlin, den 8. Februar 1892. 
Der Justizminister. 
v. Schelling. 
 
	        
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