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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Erkelenz gehörige Gemeinde Immerath,
für dn„ zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Bessenich,
sowie für das in den Bezirken der Amtsgerichte Euskirchen und Cöln
belegene Bergwerk Donatus, für welches die Grundbuchanlegung von
dem Amtsgericht Euskirchen bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen am Rhein gehörige Ge-
meinde Tönisberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Win-
nekendonk,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Herresbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sobernheim gehörigen Gemeinden
Eckweiler und Daubach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Thal-
kleinich,
für das im Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler belegene Eisenerzbergwerk
Bölingen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bensberg gehörige Katastergemeinde
Immekeppel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Flur 21 der Altstadr
Coln „sowie für die zu demselben Amtsgerichtsbezirk gehörige, einen
Theil der Stadt Cöln bildende Katastergemeinde Ehrenfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mülheim am Rhein gehörige Kataster-
gemeinde Urbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kerpen gehörige Gemeinde Mödrath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige Gemeinde Witzhelden,
für das in den Bezirken der Amtsgerichte Düsseldorf und Ratingen be-
legene Bergwerk Angermund, für welches die Grundbuchanlegung von
dem Anmtsgericht Düsseldorf bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörigen Gemeinden
Ueberhofen und Hilschbach
am 15. März 1892 beginnen soll.
Berlin, den 8. Februar 1892.
Der Justizminister.
v. Schelling.