Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  157.  857

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mesklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonntag,  den  1.  Oktober  1916

 

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Gegenstände  aus  Reinnickel.  (2)  Bokcuntmachung,
  betreffend  Spinn=  und  Webverbot  sôwie  Höchstpreise  für  Baumwollspinnstoffe
  und  Baumwollgespinste.

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IH.  Abteilung.

    

(1)  Bekanntmachung  #ôm  30.  September  1916,  betreffend  Gesienstände  aus
Reinnickel.
Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  8.  Dezember  1915,  betreffend
Gegenstände  aus  Kupfer,  Messing  und  Reinnickel,  Rbl.  Nr.  198  S.  1057,  wird
die  nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen  stellv.  Generalkommandos  des
IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage,  betreffend  Aufschub  der  Zwangsvollstreckung
  für  die  in  §  2,  Klasse  B,  Ziffer  2  der  Bekanntmachung  Nr.  M.  3231/
10.  K.  R.A.  bezeichneten  Gegenstände  aus  Reinnickel,  hiermit  zur  allgemeinen
Kenntnis  gebracht.
Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Anord-Meng
  innerhalb  ihrer  Bezirke  zu  sorgen.

Schwerin,  den  30.  September  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Mintsterio#  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.