Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 10.— 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kirchengemeindeordnung für die evangelischen Gemeinden in den 
Hohemgollernschen Landen, S. 1460. — Allerhöchster Erlaß, betreffend Festsezung des Eisenbahn- 
Direktionsbezirks Mainz, sowie anderweite Abgrenzung der Eisenbahn-Direkrionsbezirke Frankfurt a. Main, 
Cöln, St. Johann= Saarbrücken, Elberselb, Bromberg und Danzig, S. 64. 
  
(Nr. 9886.) Allerhöchster Erlaß vom 1. März 1897, betreffend die Kirchengemeindeordnung 
für die evangelischen Gemeinden in den Hohenzollernschen Landen. 
A den Bericht vom 25. v. M. habe Ich der als Anlage beifolgenden Kirchen- 
gemeindeordnung für die evangelischen Gemeinden in den Hohengollernschen 
Landen Meine Sanktion ertheilt und verkünde dieselbe als kirchliche Ordnung. 
Mit der Ausführung der Kirchengemeindeordnung ist vorzugehen. Ich 
beauftrage den Evangelischen Ober-Kirchenrath, das Weitere zu veranlassen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 1. März 1897. 
Wilhelm. 
Bosse. 
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und 
an den Evangelischen Ober-Kirchenrath. 
Eesetz= Samml. 1897. (Nr. 9886.) 12 
Ausgegeben zu Berlin den 29. März 1897.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.