Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 10.—
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kirchengemeindeordnung für die evangelischen Gemeinden in den
Hohemgollernschen Landen, S. 1460. — Allerhöchster Erlaß, betreffend Festsezung des Eisenbahn-
Direktionsbezirks Mainz, sowie anderweite Abgrenzung der Eisenbahn-Direkrionsbezirke Frankfurt a. Main,
Cöln, St. Johann= Saarbrücken, Elberselb, Bromberg und Danzig, S. 64.
(Nr. 9886.) Allerhöchster Erlaß vom 1. März 1897, betreffend die Kirchengemeindeordnung
für die evangelischen Gemeinden in den Hohenzollernschen Landen.
A den Bericht vom 25. v. M. habe Ich der als Anlage beifolgenden Kirchen-
gemeindeordnung für die evangelischen Gemeinden in den Hohengollernschen
Landen Meine Sanktion ertheilt und verkünde dieselbe als kirchliche Ordnung.
Mit der Ausführung der Kirchengemeindeordnung ist vorzugehen. Ich
beauftrage den Evangelischen Ober-Kirchenrath, das Weitere zu veranlassen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 1. März 1897.
Wilhelm.
Bosse.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und
an den Evangelischen Ober-Kirchenrath.
Eesetz= Samml. 1897. (Nr. 9886.) 12
Ausgegeben zu Berlin den 29. März 1897.