Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

(Nr. 10174.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Dezember 1899, betreffend die Einsetzung von 
gewerbeschultechnischen Räthen bei den Regierungen. 
A# dien Bericht des Staatsministeriums vom 3. Dezember d. J. bestimme Ich, 
was folgt: 
1. Den technischen Räthen der Regierung (D. V. c. der Kabinetsordre, 
betreffend eine Abänderung in der bisherigen Organisation der Pro- 
vinzial-Verwaltungsbehörden, vom 31. Dezember 1825, Gesetz Samml. 
von 1826 S. 5) treten gewerbeschultechnische Räthe hinzu; 
. die gewerbeschultechnischen Räthe werden von Mir auf Vorschlag des 
Ministers für Handel und Gewerbe ernannt und führen den Titel 
Regierungs- und Gewerbeschulrath mit dem Range in der IV. Klasse 
der Provinzialbeamten; 
3. die Amtsbezirke der Regierungs= und Gewerbeschulräthe werden von 
dem Minister für Handel und Gewerbe bestimmt. 
Dieser Erlaß ist seinerzeit durch die Geset Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 6. Dezember 1899. 
Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. v. Thielen. Frhr. v. Hammerstein. 
Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky. Gr. v. Bülow. 
Tirpitz. Studt. Frhr. v. Rheinbaben. 
An das Staatsministerium. 
Medigirt im Bärean des Stanteministeriums. 
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