Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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. 14. 
Die Gemeinde Giebichenstein ertheilt die Zusicherung, daß sie sich von Voll- 
iehung dieses Vertrags ab aller Maßnahmen enthalten werde, welche geeignet 
nen würden, den Finanzen der Stadt Halle a. S. Nachtheile zu bringen oder 
die Verhältnisse, auf Grund deren die vorstehenden vertragsmäßigen Verpflichtungen 
eingegangen sind, zu verändern. 
K 185. 
Der Zeitpunkt für die Ausführung der Vereinigung beider Gemeinden wird 
auf den 1. April 1900 festgesetzt. 
Halle a. S.) den 26. September 1899. 
Namens der Stadtgemeinde Halle a. S.: 
Der Magistrat. 
KL. 8.) Staude. Winter. 
Giebichenstein, den 2. Oktober 1899. 
Namens der Landgemeinde Giebichenstein: 
Der Gemeindevorstand. 
1—. Rudloff, Geppert, 
Cemeinbevorsteher. Schöfe.