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(Nr. 10192.) Gesetz, betrrffend die Vertretung der evangelisch lutherischen Kirche der Pro-
vinz Haunover und der Bezirks-Synodalverbände der evangellsch-lutherischen
Kirche der Provinz Hannover in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Vom
25. Mai 1900.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #.
verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für
die Provinz Hannover, was folgt:
Artikel 1.
Das Landeskonsistorium und der Bezirks-Synodalausschuß üben die ihnen
durch das Kirchengesetz vom 24. Mai d. J. zugewiesenen Rechte bei Vertretung
der evangelisch-lutberischen Kirche der Provinz Hannover und des Bezirks-
Spynodal#erbandes in ihren vermögensrechtlichen Angelegenheiten, das Landes-
konsistorium unbeschadet der in dem vorstehend erwähnten Kirchengesetze vor-
gesebenen Mitwirkung der Landessynode oder ihres ständigen Ausschusses bei der
Verwalkung des kirchlichen Vermögens.
Die Befugniß zur Aufnahme von Anleihen ist darin nicht einbegriffen.
Artikel 2.
Die Beschlüsse des Landeskonsistoriums und des Bezirks-Synodalausschusses
und ihre die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Hannover beziehungsweise
den Bezirks-Synodalverband ve#pflichtenden schriftlichen Erklärungen werden
Dritten gegenüber nach Maßgabe der Bestimmungen der §#h. 1 und 2 des im
Artikel 1 erwähnten Kirchengesetzes festgestellt.
Artikel 3.
Auf die Beschlüsse der kirchlichen Organe in den Fällen des Arikels 1
findet §. 3 des Gesetzes vom 6. Mai 1885, betreffend Aenderungen der Kirchen-
verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover (Gesetz-
Samml. S. 135), Anwendung.
Die hier vorgeschriebene staatliche Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn
der Erwerb von Grundeigenthum im Falle einer Zwangsversteigerung zur Siche-
rung kirchlicher Forderungen erfolgt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1900.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. v. Thielen. Frhr. v. Hammerstein.
Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky. Gr. v. Bülow.
Tirpitz Studt. Frhr. v. Rheinbaben.