Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

145 — 
(Nr. 10192.) Gesetz, betrrffend die Vertretung der evangelisch lutherischen Kirche der Pro- 
vinz Haunover und der Bezirks-Synodalverbände der evangellsch-lutherischen 
Kirche der Provinz Hannover in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Vom 
25. Mai 1900. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #. 
verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für 
die Provinz Hannover, was folgt: 
Artikel 1. 
Das Landeskonsistorium und der Bezirks-Synodalausschuß üben die ihnen 
durch das Kirchengesetz vom 24. Mai d. J. zugewiesenen Rechte bei Vertretung 
der evangelisch-lutberischen Kirche der Provinz Hannover und des Bezirks- 
Spynodal#erbandes in ihren vermögensrechtlichen Angelegenheiten, das Landes- 
konsistorium unbeschadet der in dem vorstehend erwähnten Kirchengesetze vor- 
gesebenen Mitwirkung der Landessynode oder ihres ständigen Ausschusses bei der 
Verwalkung des kirchlichen Vermögens. 
Die Befugniß zur Aufnahme von Anleihen ist darin nicht einbegriffen. 
Artikel 2. 
Die Beschlüsse des Landeskonsistoriums und des Bezirks-Synodalausschusses 
und ihre die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Hannover beziehungsweise 
den Bezirks-Synodalverband ve#pflichtenden schriftlichen Erklärungen werden 
Dritten gegenüber nach Maßgabe der Bestimmungen der §#h. 1 und 2 des im 
Artikel 1 erwähnten Kirchengesetzes festgestellt. 
Artikel 3. 
Auf die Beschlüsse der kirchlichen Organe in den Fällen des Arikels 1 
findet §. 3 des Gesetzes vom 6. Mai 1885, betreffend Aenderungen der Kirchen- 
verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover (Gesetz- 
Samml. S. 135), Anwendung. 
Die hier vorgeschriebene staatliche Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn 
der Erwerb von Grundeigenthum im Falle einer Zwangsversteigerung zur Siche- 
rung kirchlicher Forderungen erfolgt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1900. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. v. Thielen. Frhr. v. Hammerstein. 
Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky. Gr. v. Bülow. 
Tirpitz Studt. Frhr. v. Rheinbaben. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.