Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 11. —
(Nr. 10267.) Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Fest-
stellung der Grenzpunkte zwischen mehreren Eisenbahndirektionsbezirken. Vom
26. März 1901.
Auf Grund des F. 1 Abs. 3 der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 15. De—
zember 1894 genehmigten Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen
(Gesetz Samml. 1895 S. 11) bestimme ich, daß mit dem 1. April d. J.
à) die Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken der Eisenbahndirektionen
Berlin und Hannover auf der Strecke Berlin (Lehrter Bhf.) —Stendal
von km 24,0 nach km 31)7 verlegt wird, so daß die Station Wustermark
aus dem Eisenbahndirektionsbezirke Hannover in den Eisenbahndirektions-
bezirk Berlin übergeht;
b) die Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken der Eisenbahndirektionen
Halle a. S. und Magdeburg auf der Strecke Halle a. S.Acchers-
leben von km 2,8 nach km 10%/0 verlegt wird, so daß die Stationen
Trotha und Teicha sowie die Zweigbahn von Trotha nach der Saale
aus dem Eisenbahndirektionsbezirke Magdeburg in den Eisenbahn-
direktionsbezirk Halle a. S. übergehen;
J) die Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken der Eisenbahndirektionen
Essen a. Ruhr und Münster i. W. auf der Strecke Wanne-Reckling-
hausen—Haltern von km 16)6 nach km 18% verlegt wird, so daß
die Station Sinsen aus dem Eisenbahndirektionsbezirke Münster i. W.
in den Eisenbahndirektionsbezirk Essen a. Ruhr übergeht;
d) die Station Schönwalde aus dem Eisenbahndirektionsbezirke Breslau
in den Eisenbahndirektionsbezirk Halle a. S. übergeht und die Grenze
zwischen den Verwaltungsbezirken dieser beiden Eisenbahndirektionen ent-
sprechend verschoben wird.
Berlin, den 26. März 1901.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
v. Thielen.
—-“-Kpp —
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Gesetz-Samml. 1901. (Nr. 10267.) 15
Ausgegeben zu Berlin den 30. März 1901.