— 185 —
.das am 21. August 1901 Allerhöchst vollzogene Statut für die Rübling—
hauser Wiesengenossenschaft zu Olpe im Kreise Olpe durch das Amts-
blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 43 S. 666, ausgegeben
am 26. Oktober 1901;
pder Allerhöchste Erlaß vom 16. September 1901, betreffend die Ver-
leihung des Enteignungsrechts an die Kleinbahn-Aktiengesellschaft Ziesar—
Gr. Wusterwitz zu Ziesar im Kreise Jerichow 1 zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von
Ziesar nach Wusterwitz in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Magdeburg Nr. 43
S. 513, ausgegeben am 26. Oktober 1901;
. der Allerhöchste Erlaß vom 16. September 190 1, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Cöln für die zur Ver-
größerung des ihr gehörigen, an der Bachemerstraße daselbst gelegenen
Jugendspielplatzes erforderlichen Grundstücksflächen, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Cöln Nr. 46 S. 347, ausgegeben am
13. November 1901;
das am 21. September 1901 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent-
wässerungsgenossenschaft zu Gührau im Kreise Grottkau durch das Amts-
blatt der Königl. Regierung zu Oppeln Nr. 42 S. 301, ausgegeben am
18. Oktober 1901;
.l der Allerhöchste Erlaß vom 26. September 190 1, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Jarotschin zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von
Witaszyce nach Komorze mit Abzweigung nach Robakow in Anspruch zu
nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
zu Posen Nr. 44 S. 553, ausgegeben am 29. Oktober 1901);
. der Allerhöchste Erlaß vom 26. September 1901, durch welchen der Stadt-
gemeinde Cöln bezüglich der elektrisch zu betreibenden Straßenbahnlinien
innerhalb des Stadtkreises Cöln und der Gemeinden Rondorf, Mül-
heim a. Rhein und Kalk das Recht zur dauernden Beschränkung des
Grundeigenthums durch Anbringung von Rosetten für die Aufhängung
des oberirdischen Stromzuführungsdrahts an den Häusern der von der
Bahn benutzten Straßen, soweit die Aufstellung von Tragemasten auf
den Bürgersteigen im polizeilichen Interesse nicht zulässig erscheint, ver-
liehen worden ist, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöln
Nr. 44 S. 339, ausgegeben am 30. Oktober 1901.
——. yF —
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.