Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

(Nr. 10253.) Bekanntmachung des Justizministers, betreffend die Bezirke, für die während 
des Kalenderjahrs 1900 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist. Vom 
26. Januar 1901. 
Gas Artikel 36 Abs. 1 der Verordnung, betreffend das Grundbuchwesen, 
vom 13. November 1899 (Gesetz. Samml. S. 519) wird zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß während des Kalenderjahrs 1900 auf Grund des Artikels 14 der 
Verordnung die Anlegung des Grundbuchs für die aus der Anlage ersichtlichen 
Grundbuchbezirke und Anlegungsbezirke durch die dabei angegebenen Amtsblätter 
bekannt gemacht worden ist. 
Ferner wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1900 
(Gesetz Samml. S. 19) zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Artikel 4 
der vorbezeichneten Verordnung vorgesebene Bekanntmachung über die Anlegung 
des Grundbuchs für den zum Amttzgerichtsbezirke Bergen (Oberlandesgerichtsbezirk 
Cassel, Landgerichtsbezirk Hanau) gehörenden Gemeindebezirk Gronau durch die 
am 13. Dezember 1899 ausgegebene Nummer 50 des Amtsblatts der Regierung 
zu Cassel erfolgt ist. 
Berlin, den 26. Januar 1901. 
Der Justizminister. 
Schönstedt.
	        
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