Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

  
  
  
XXII Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1902. 
Datum UAusgegeben Nr. Fr. 
bes zu Inhalt. des des Seite. 
Gesetzes 2c.] Berlin. Stücks. Gesetzes. 
1902. 1902. 
2. Juni. J8. August. Statut für die Entwässerungsgenossenschaft 36. — 271. 
Berk J zu Berk im Kreise Schleiden. Nr. . 
2. — 26. — Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 37. — 292. 
Düsseldorf das Recht verliehen worden ist, Nr. 2 
das zur Herstellung einer vierten Haupt- 
wasserrohrleitung noch erforderliche Grund- 
eigenthum im Wege der Enteignung dauernd 
zu beschränken. 
7. — 18. Juni. Bekanntmachung über die Natifikation des mit 25. 10362. 166. 
Oesterreich-Ungarn am 19. Januar 1898 ab- 
geschlossenen Vertrags, betreffend die Verlegung 
der Landesgrenze zwischen Preußen und 
Oesterreich längs des Przemsa-Flusses. 
11. — J. Juli. Gesetz über Aenderungen des Gesetzes, betr. das 30. 10371. 215 
Pfandrecht an Privateisenbahnen und 
Kleinbahnen und die Jwangsvoll-. 
streckung in dieselben, vom 19. August 1895. 
13. — 21. Juni. Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 26. 10361. 172 
des Grundbuchs für einen Theil des Bezirkes 
des Amtsgerichts Vöhl. 
13. — 12. Juli. Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem 32. – 236. 
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 an— Nr 2. 
gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee— 
polizeivergehen auf die vom Kreise West— 
prignitz ausgebaute Chaussee von Dalmin 
nach Groß= Berge. 
13. — 8. August.] Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 36. — 271. 
eignungsrechts an die Stadtgemeinde Duis— Nr. 1. 
burg zur Entziehung und zur dauernden Be- 
schränkung des zur Erweiterung der dortigen 
Hafenanlagen in Anspruch zu nehmenden 
Grundeigenthums. 
13. — 26. — Allerb. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 37. — 292 
Nr. 3 
  
  
Düsseldorf das Recht verliehen worden ist, 
das zur Herstellung einer Anlage für die 
Reinigung der städtischen Abwässer erforder- 
liche Grundeigenthum im Wege der Enteignung 
zu erwerben. 
  
  
 
	        
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