Full text : Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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des  Glaubens  ist  nicht  Haß,  sondern  Liebe,  welche  „dem  Nächsten
nichts  Böses  thut“.  „Und  der  Herr  wird  sein  Volk“  auch  ferner
„segnen  in  Frieden“.

b)  Verkauf  oder  Verpfändung  verschiedener  Besitzungen,  Rechte  und  Ansprüche.

Polen  war  im  Ganzen  ein  armes,  ausgehungertes  Land  und  war
nicht  im  Stande,  für  seinen  König  die  Mittel  aufzubringen,  welche  er
zur  Erhaltung  seiner  Macht  bedurfte.  Da  August  II.  seine  Königswürde
  auch  noch  mit  dem  höchsten  Glanze  umgab,  so  wußte  das  verarmte
  Polen  selten  Rath  zu  schaffen.  In  dem  wohlhabenden  Sachsen
waren  die  Kassen  besser  gefüllt  und  sah  es  ja  einmal  leer  in  denselben
aus,  da  rechnete  man  auf  die  Steuern,  die  hier  viel  leichter  eingingen,
als  in  dem  armseligen  Polen.  Doch  auch  diese  Quellen  flossen  nicht
immer  so  reichlich,  als  Friedrich  August  wünschte,  und  so  sah  er  sich
genöthigt,  noch  andere  aufzusuchen.  Mit  dem  jetzigen  Herzogthum
Holstein  war  bis  1865  das  Herzogthum  Lauenburg,  früher  Sachsen-Lauenburg
  genannt,  vereinigt;  ein  Stück  Land,  das  jetzt  noch
19  Quadratmeilen  umfaßt.  Mit  den  Fürsten  dieses  Landes  hatte
es  folgende  Bewandtniß.  Der  Seite  48  erwähnte  Herzog  Bernhard
von  Sachsen  hatte  einen  Bruder,  Johann  mit  Namen,  welcher  im
Herzogthum  Anhalt  und  in  Lauenburg  regierte.  Lauenburg  war  ein
kleiner  Theil  von  dem  alten  großen  Sachsen,  das  1180  unter  Heinrich
dem  Löwen  (Seite  48)  unterging  und  welches  von  dem  alten  Stammlande
  den  Namen  Sachsen  (Lauenburg)  behielt.  Den  Nachkommen
Heinrich  des  Löwen  war  von  dem  alten  berühmten  Sachsen  nichts
weiter  geblieben,  als  das  jetzige  Herzogthum  Braunschweig  mit  Lüneburg.
Diese  Fürsten  gaben  ihr  Erbrecht  auf  Lauenburg  nicht  auf  und  wollten
dasselbe  dann  besonders  geltend  machen,  wenn  die  Fürstenfamilie
in  Lauenburg  ausstürbe.  Dessenungeachtet  hatte  der  Kaiser  die  Kurfürsten
  von  Sachsen,  Friedrich  den  Weisen  und  Johann  den  Beständigen,
  als  die  rechtmäßigen  Erben  dieses  Landes  bestätigt,  welches
Erbrecht  auch  auf  die  späteren  sächsischen  Fürsten  übertragen  wurde.

Im  Jahre  1689  starb  die  Regentenfamilie  von  Sachsen-Lauenburg
aus.  Unglücklicher  Weise  befand  sich  der  Kurfürst  von  Sachsen,
Johann  Georg  III.,  gerade  zu  der  Zeit  mit  seinen  Truppen  in  Frankreich,
  weshalb  er  das  Land  nicht  besetzen  und  seine  Erbansprüche  nicht
geltend  machen  konnte.  Zwar  schickte  er  unverzüglich  Bevollmächtigte
nach  Lauenburg,  allein  diese  wurden  von  den  Truppen  des  Herzogs
von  Braunschweig  vertrieben.  Nun  übergab  unser  Kurfürst  diese  Angelegenheit
  einem  Schiedsgerichte,  aber  er  starb  vor  der  Entscheidung.
Seine  Nachfolger,  Johann  Georg  IV.  und  Friedrich  August  I.,  gaben
natürlich  ihre  Ansprüche  auf  Lauenburg  nicht  auf,  während  sich  der
Herzog  von  Braunschweig  auf  sein  Recht  berief  und  sich  beharrlich