Tarif
für
die Schiffahrts- und Flößereiabgaben auf der Saale und Unstrut.
Es ist zu zahlen
I. von den in Schiffen beförderten Gütern für jede Tonne zu 1000 Kilogramm
bei jedesmaliger Durchfahrung
. der r Schleuse zu Ritteburg,
Nebra,
-Freyburg,
Beuditz--Schleuse bei Weißenfels,
Gimritz-Schleuse bei Halle a. d. Saale,
Schleuse zu Wettin,
QJ . Rothenburg,
" "D Alsleben,
- - Calbe
in Güterklasse 1 2)5 Pfennig, II 2%% Pfennig, III 1,5 Pfennig und
IV 100 Pfennig, mindestens aber die nach II vom leeren Schiffe zu ent-
richtende Abgabe;
II. von leeren Schiffen bei jedesmaliger Durchfahrung der vorstehend ge-
nannten Schleusen für jede Tonne ihrer Tragfähigkeit 0)= Pfennig;
III. von Schleppdampfern und Kettendampfern ohne Anhang bei jedesmaliger
Durchfahrung der vorstehend genannten Schleusen 1 Mark;
IV. von Personenfahrzeugen bei jedesmaliger Durchfahrung " vorstehend
genannten Schleusen — sofern mindestens ein Fahrgast befördert wird —
für den Kopf der polizeilich zugelassenen Höchstzahl von Fahrgästen
0,5 Pennig.
Wird kein Fahrgast befördert, so ist die Abgabe nach Tarif-
abschnitt II zu entrichten;
V. von Fischerkähnen, Fischdröbeln, Gondeln, Sportfahrzeugen und ähn-
lichen kleinen Schiffsgefäßen, welche nicht geeicht oder vermessen und zur
Frachtbeförderung nicht bestimmt sind, bei jedesmaligem Durchfahren der
unter I genannten Schleusen, sofern die Durchfahrt gleichzeitig mit einem
geeichten oder vermessenen und zur Fracht= oder Personenbeförderung
bestimmten Fahrzeuge stattfindet 25 Pfennig, sonst 1 Mark;
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