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zu verstehen sind, welche darauf abzielen, das Einkommen der Lotterie-
einnehmer, welches sie als solche beziehen, in weitergehendem Maße
steuerlich zu belasten, als es nach den allgemein geltenden Steuergesetzen
belastet werden würde.
Die mit dem vereinbarten Entwurf übereinstimmend befundenen zwei Aus-
fertigungen des Vertrags sind hierauf von den beiderseitigen Bevollmächtigten
unterzeichnet und untersiegelt worden, und es haben die Königlich Preußischen
Bevollmächtigten und die Lübeckischen Bevollmächtigten je eine Ausfertigung des
Vertrags und des Schlußprotokolls entgegengenommen.
So geschehen zu Lübeck, am siebenten Dezember Eintausendneunhundert-
undvier.
Georg Strutz.
Arthur Zimmermann.
Herm. Eschenburg.
Ferdinand Fehling.
(Nr. 10599.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zwischen Preußen und
Mecklenburg= Schwerin am 28. November 1904, zwischen Preußen und
Mecklenburg-Strelitz am 3. Dezember 1904, zwischen Preußen und Lübeck
am 7. Dezember 1904 zur Regelung der Lotterieverhältnisse abgeschlossenen
Staatsverträge nebst dazu gehörigen Schlußprotokollen und die Auswechse-
lung der Ratifikationsurkunden. Vom 2. Mai 1905.
D. vorstehend abgedruckten, zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin am
28. November 1904, zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz am 3. Dezem-
ber 1904, zwischen Preußen und Lübeck am 7. Dezember 1904 zur Regelung
der Lotterieverhältnisse abgeschlossenen Staatsverträge sind nebst den dazu gehörigen
Schlußprotokollen ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sind am 26. April 1905
in Berlin ausgewechselt worden.
Berlin, den 2. Mai 1905.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Gr. v. Bülow.