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(Nr. 10655.) Bekanntmachung, betreffend den Zeitpunkt, zu dem die Regierung in Allenstein
ihre Tätigkeit zu eröffnen hat. Vom 21. Oktober 1905.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Bildung eines Regierungs-
bezirkes Allenstein in der Provinz Ostpreußen, vom 14. Oktober 1905 wird der
Zeitpunkt, zu dem die Regierung in Allenstein ihre Tätigkeit zu eröffnen hat,
hierdurch auf den 1. November 1905 festgesetzt.
Berlin, den 21. Oktober 1905.
Das Königliche Staatsministerium.
Schönstedt. Gr. v. Posadowsky. v. Tirpitz. Frhr. v. Rheinbaben.
v. Podbielski. v. Budde. v. Einem. Flrhr. v. Richthofen.
v. Bethmann Hollweg.
(Nr. 10656.) Bekanntmachung, betreffend den Staatsvertrag über Aufhebung der parochialen
Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Sichertshausen mit der hessischen
Kirchengemeinde Treis an der Lumda vom 25./22. März 1905. Vom
22. Oktober 1905.
Din anliegenden Staatsvertrag über Aufhebung der parochialen Verbindung
der preußischen Kirchengemeinde Sichertshausen mit der hessischen Kirchengemeinde
Treis an der Lumda ist die landesherrliche Genehmigung am 28. September d. J.
erteilt worden. Der Vertrag wird hiermit bekannt gemacht.
Berlin, 22. Oktober 1905.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
Frhr. v. Richthofen.