Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

Gesetzsammlung 
Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. 
No. 288. 
  
Ministerialbekanntmachung vom 5. August 1868, den zwischen dem Fürslenthum Neuß j. L. 
und dem Herzogihume Sachsen,Altenburg abgeschlossenen Hoheits- Ausgleichungs-Vertrag beir. 
Zwischen dem Fürstenthum Reuß j. L. und dem Herzogthume Sachsen-Altenburg. 
isi durch beiderseits hierzu beanftragte Kommissarien unter dem 30. Mai 1868 ein 
Hohrus= Ausgleichunge Vertrag vereindart worden, welcher, nachdem die Höchsie Nati- 
sikation beiderseils ersolgt ist und die Auswechselung der Ratisikationsurkunden stange- 
funden hat, mit dem Bemerken nachstebend bekannt gemacht wird, daß der weiterer Ver- 
einbarung vorbehallene Zeilpunkt der Vertragsausführung seinerzeit ebenfallo wird zur 
öffentlichen Kenntnih gebracht werden. 
Gera, den 5. Amun 18l8. 
Fürstliches Ministerium. 
v. DHarbon. 
E. Vrager. 
Hoheits-Ausgleichungs-Vertrag 
zwichen dem 
Fürstenthum Reuß jüngerer Cinie 
und dem 
Herzogthum Sachsen-Allenburg. 
Zwischen dem Fürstenthum Neuß jüngerer Linie und dem Herzogthum Sachsen- 
Alienburg bestanden, zum Tbeil seit langer Zeil, verschiedene Irrungen insofern, als der 
Lauf der Landesgrenze sowobl auf dem Haupigrenzzug, als innerhalb mehrerer gemischter 
Ausgegeben am 12. Auzust 1808. 53
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.