Gesetzsammlung
Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie.
No. 288.
Ministerialbekanntmachung vom 5. August 1868, den zwischen dem Fürslenthum Neuß j. L.
und dem Herzogihume Sachsen,Altenburg abgeschlossenen Hoheits- Ausgleichungs-Vertrag beir.
Zwischen dem Fürstenthum Reuß j. L. und dem Herzogthume Sachsen-Altenburg.
isi durch beiderseits hierzu beanftragte Kommissarien unter dem 30. Mai 1868 ein
Hohrus= Ausgleichunge Vertrag vereindart worden, welcher, nachdem die Höchsie Nati-
sikation beiderseils ersolgt ist und die Auswechselung der Ratisikationsurkunden stange-
funden hat, mit dem Bemerken nachstebend bekannt gemacht wird, daß der weiterer Ver-
einbarung vorbehallene Zeilpunkt der Vertragsausführung seinerzeit ebenfallo wird zur
öffentlichen Kenntnih gebracht werden.
Gera, den 5. Amun 18l8.
Fürstliches Ministerium.
v. DHarbon.
E. Vrager.
Hoheits-Ausgleichungs-Vertrag
zwichen dem
Fürstenthum Reuß jüngerer Cinie
und dem
Herzogthum Sachsen-Allenburg.
Zwischen dem Fürstenthum Neuß jüngerer Linie und dem Herzogthum Sachsen-
Alienburg bestanden, zum Tbeil seit langer Zeil, verschiedene Irrungen insofern, als der
Lauf der Landesgrenze sowobl auf dem Haupigrenzzug, als innerhalb mehrerer gemischter
Ausgegeben am 12. Auzust 1808. 53