Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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Aummer C. Zeugniß des Ausgangsamtes. 
fie 
— Den richtigen Ausgang umstehend verzeichneter Gegenstaͤnde bescheinigt 
das unterzeichnete Amt mit folgenden Bemerkungen: 
a. die Gegenslünde sind hier unler richligem Verschlusse des 
eingelrossen, 
b. die Gegenslünde sind hier revidirt und mit der Anmeldung und dem 
Ursprungszeugnisse übereinslümmend belunden; 
c. auf den Grund der Hevision vird die Anmeldung in DBeirelf der 
Menge und der Art der Gegenstände noch über nachslchende Po- 
silionen, wie folgt, erlünlert; 
**7 
d. die Gegenslände Zehen 
  
* Verschluss und derselbe ist vom 
. Amle zu .. . . .. wie umstebend angelegt (vem un- 
kerreichacten Amle angelegt wie folgl). 
Dieses Ausgangszeugniß ist nur insofern gültig, als die darin bezeich- 
neten Gegenstaͤnde mit demselben bis zum .. ten ... .. 18.. bei dem 
.. . .... Amte zu eintreffen. 
(Or), #e. K 1163 
L. 8) Name dei Amtes.
	        
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