Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Neuß jüngerer Linie. 
No. 731. 
Inhalt: Landesherrliche Verordnung, betressend die juristischen Prüsungen und die Vorbereitung zum 
höheren Justizdiensle. 
  
  
Landesherrliche Verordnung 
vom 29. Juli 1908, 
betreffend die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum 
höheren Justizdienste. 
W## Heinrich der Vierzehnte, von Goties Gnaden Hüngerer Linle regierender Flrst Reuß, 
Gras und Heir von Ptauen, Herr zu EGreih, Kronichseld, Gera, schlei, und Lobenkein rie. eic. 
verordnen, was folgt: 
l. 
Die landesherrliche Verordnung vom 25. Febrnar 1905, betreffend die 
Einführung neuer Vorschriften über die juristischen Prüfungen und die Vor- 
bereitung zum höheren Justizdienste, wird aufgehoben. An deren Stelle treten 
folgende Bestimmungen: 
I. 
Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz= 
dienste — § 1 des Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze 
vom 22. Februar 1879 — erfolgen nach Maßgabe der nachstehend ersichtlichen 
Ausgegeben am 31. Juli 1008.
	        
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