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Fürstenthums Reuß-Greiz verelubart worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Gera, den 7. April 1855.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
Dr. Kreßne
r.
Semmel.
12) Bekanntmachung, das K. B. Hauptzollamt Waidhaus betr.
(Publ. lIm Amts= und Vererdnungsbl. am 18. Aprik 1858.)
Vom 1. d. M. ab ist das an der balerisch-österreichischen Zoll gelegene
Hauptzollamt Waidhaus in ein Nebenzollamt i. umgewandelt und 2 bisheriger
Amtsbezirk neben den dazu gehörigen zwei Oberkontrolen, drei Nebenzollämtern II. und
einer fixen Legitimationsscheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte Waldmünchen zu
einem Hauptzollamtsbezirke vereinigt, auch dem neuerrichteten Nebenzollamte I. Wald-
haus die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen hierzu besugten
Aemtern Baicerus, Würtembergs und Vadens sowie mit den übrigen am Main und
Rbein gelegenen Vereinsämtern ertheilt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Gera, am 10. April 1855.
Fürstlich Fruß. Plauisches Ministerium.
Dr. Kreßner.
Semmel.
13) Bekanntmachung, die Alusßebung. der Potrinonielgerihe Nothenacker, Langgrün,
ebersreuth und Blintendorf betr
(Publ. im Amts= und Vererdnungskl. om 25. April 1832.)
Nachdem in Gemäßheit der höchsten Verordnung vom 30. Dezember v. Iü. die
Aufhebung der Patrimonialgerichte betreffend, das von Heynigische und von Feilitzische
Gericht in Rothen acker, das von Beulwigzische Gerlcht in Gebersreuth und das
Auckdescheliche Gericht in Lang grün, sowie das Gericht Blintendorf aufgelöst, und.