Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Fürstenthums Reuß-Greiz verelubart worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Gera, den 7. April 1855. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
Dr. Kreßne 
  
  
r. 
Semmel. 
12) Bekanntmachung, das K. B. Hauptzollamt Waidhaus betr. 
(Publ. lIm Amts= und Vererdnungsbl. am 18. Aprik 1858.) 
Vom 1. d. M. ab ist das an der balerisch-österreichischen Zoll gelegene 
Hauptzollamt Waidhaus in ein Nebenzollamt i. umgewandelt und 2 bisheriger 
Amtsbezirk neben den dazu gehörigen zwei Oberkontrolen, drei Nebenzollämtern II. und 
einer fixen Legitimationsscheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte Waldmünchen zu 
einem Hauptzollamtsbezirke vereinigt, auch dem neuerrichteten Nebenzollamte I. Wald- 
haus die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen hierzu besugten 
Aemtern Baicerus, Würtembergs und Vadens sowie mit den übrigen am Main und 
Rbein gelegenen Vereinsämtern ertheilt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Gera, am 10. April 1855. 
Fürstlich Fruß. Plauisches Ministerium. 
Dr. Kreßner. 
Semmel. 
  
13) Bekanntmachung, die Alusßebung. der Potrinonielgerihe Nothenacker, Langgrün, 
ebersreuth und Blintendorf betr 
(Publ. im Amts= und Vererdnungskl. om 25. April 1832.) 
Nachdem in Gemäßheit der höchsten Verordnung vom 30. Dezember v. Iü. die 
Aufhebung der Patrimonialgerichte betreffend, das von Heynigische und von Feilitzische 
Gericht in Rothen acker, das von Beulwigzische Gerlcht in Gebersreuth und das 
Auckdescheliche Gericht in Lang grün, sowie das Gericht Blintendorf aufgelöst, und.
	        
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