Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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esetzlammlun 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
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Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird die nen auf- 
gestellte Instruktion für die Thierärzte nachstehend mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß dieselbe vom 1. Februar ds. Is. in Kraft trikt und von 
dem gleichen Zeitpunkt ab die zeitherige, am 19. Mai 13842 publicirte und am 
2. Dezember 1852 auf das gesammte Fürstenthum ausgedehnte Instruktion für die 
Thierärzte (Ges.-Samml. Bd. IX. S. 215) außer Geltung kommt. 
Gera, am 4. Jannar 1887. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm, 
Dr. E. v. Beulwih. 
Dr. Winkler. 
Ausgegeben den 12. Jannar 1887. 61
	        
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