Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

272 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg= 
Nudolstadt, Neuß Aelterer und Reuß Jüngerer Linic wegen Forktdauer 
des Thüringischen Joll= und Hanudelsverelns. 
Vom 20. November 1839. 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souveräne, 
von dem Wunsche geleitet, den Fortbestand dieses Vereins zu erhalten und neu zu 
befestigen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Wajestät der Deutsche Kaiser, König von Preu#sen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober- Vinanzach und General-Direktor 
der indirekten Stenern Hermann Schome 
Seine Hünigliche Boheit der Grothherw# von Sachlsen-Weimar- 
Eisenach: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Hermann Vollert und Hoöchstihren 
Geheimen Finanzrath Julius Stollberg; 
Seine Boheit der Berzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Staatsrath Rudolph Ziller; 
Seinr Boheit der Berzug von SLachsen-Rlkenburg: 
Höchstihren Geheimen Rath Carl Theodor Sonnenkalb: 
Seine Hoheit der Berzog von Coburg und Gotha: 
Höchstihren Regierungsrath Oscar Scheul; 
Prine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershaufson: 
Höchstihren Staatsraty Otto Drechsler; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Silwariburg- Rudolstadt: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Albert von Holleben: 
Heine Durchlaucht der Fürst Reuß Relterer Einie: 
W–ie Geheimen Regierungsrath Bruno von Geldern-Crispen- 
orf; 
Seinr Blus der Fürst Reus Jüngerer Tinie: 
Höchstihren Staatsrath Walther Engelhardt, 
von welchen Bevollmächtigten unter dem Vorbehalte der Genehmigung folgender Ver- 
trag abgeschlossen worden ist:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.