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14) Bei den Poststellen sind demnächst Verzelchnssse der Entfernungen der einzelnen
Postorte des Fürstl. Thurn und Taxisschen Postbezirks von den übrigen in Be-
tracht kommenden Postorten,sodann ausgerechnete Tarife nebst Berechnungsvor=
schristen gegen Ersatz der Herstellungskosten, zu erhalten.
15) Auf Grund der neuen Vermessungen der Entfernungen innerhalb 20 Meilen
(vergl. vorstehend 4 a.) sind, zur Herstellung der erforderlichen Glelchmäßigkeit
auch die Vereinsbrieftaxen einer Revision unterzogen worden. Ueber etwaige
Modifkationen haben die Poststellen Auskunft zu geben.
Gera, den 15. Juni 1858.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
inger.
Münch.
2) Mieisterialbekanntmachung vom 26. Juni 1858, die zwischen den Regierungen der zum Zollverein
gehörenden Staaten abgeschlossene Uebereinkunft wegen Besteuerung des MRübenzuckers . betreffend.
(Publizin in Nr. 27 des Amtz- und Veromnungsblattes vom Jahre 1858.)
Die nachsiehende, von den Negierungen der zum Zollverelue gehsrenden Staaten
abgeschlossene Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rübenzuckers und wegen Besteuerung
des ausländischen Zuckers und Syprups wird, nachdem die allseitige Ratifikation derselben
erfolgt ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera, den 26. Juni 1858.
Fürstlich Reuß Plaussches Ministerium.
v. eldern.
Münch.
Uebereinkunft
Preußen, Bayern, Sachsen. Hannover, Württemberg, Vaden, Kurhesseu, dem
Großberzogthume Hessen, den zum Thüringischen Joll- und Handels-Vereine
gebörigen Staaten, Bch chweig, Wilschen burs, Nassau und der
n Stadt Fraukfurt,
wegen
Besteuerung des Rübenzuckers und s Verlollung des
auoländischen Zuckers und
Nachdem die Regierungen von Preußen, Baiern, Sachsen, Hannovor, Württemberg
Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, den beidem Thüringischen Joll= und Han-