Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

( 82 ) 
27.) Bekanntmachung, 
die Auswechselung der Cassenbillets betreffend; 
vom 17. Octbr. 1813. 
Zu Folge Sr. Königl. Majestät Allerhchsten Anbefohlnisses, wird 
hierdurch bekannt gemacht, daß bei der Haupt-Auswechselungs-Casse allhier, von und mie 
dem 2. November dieses Jahres an, die Auswechselung der Cassenbillets gegen klin= 
gende Münze in beliebiger Summe, des Montags, Dienstags, Mictwochs, Donnerstags 
und Freikags, in den Vormittagsstunden von 0 bis 1 Uhr, jedoch mic Ausnahme der 
auf diese Tage fallenden Feiertage, ohne Anstand statt finden, ingleichen, daß der der- 
malige Auswechselungssah von —. 23 Gr. 3 Pf. 
vom 1. Februar künftigen Jahres an) auf — 23 Gr. 6 Pf. 
und 
vom 1. May desselben Jahres, bis auf — 23 Gr. 9 Pf. 
erhoͤhet werden wird. 
Des Sonnabends bleibt, wie zeither, die Casse zu Berichtigung des Rechnungswerks, 
geschlossen. 
Dresden, am 15. October 1818. 
Königlich Schhsische Cassenbillets-Commission. 
SOusgegeben zu Dresden am 10. October 1313.
	        
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