Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

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Gesetzsammlung

für  das
Königreich  Sachsen.
16.

t.iitUnÜ:  —

26)  Bekanntmachung,
die  Sitzungen  des  Ober-Steuer-Collegii  betreffend;
vom  21.  Septbr.  1318.

Mi  Sr.  Koͤnigl.  Majestaͤt  allergnaͤdigster  Genehmigung  ist  die,  bei  dem
Kdnigl.  Sächßl.  Ober-Sreuer-Collegio  zeither  verfassungsmäßig  bestandene  Sitzungs-Ordnung
  dahin  abgeänder  worden,  daß  künfeig  bei  dem  gedachten  Collegio  in  jedem  Jahre
sechs  regelmäßige  Sitzungen,  und  zwar  von  zwei  Monacen  zu  zwei  Monaten,  allhier  in
Dresden  gehalten,  diese  mit  dem  ersten  Montage  in  den  Monaten  Januar,  März,  May,
July,  September  und  November  begonnen,  und  jedesmal  so  als  es  die  vorhandenen
  Geschäfce  erfordern,  fortgesetzt,  die  in  der  Zwischenzeit  vorkommenden  dringenden
Angelegenheiten  aber  in  zu  veranstaltenden  ausserordentlichen  Sitzungen  verhandelt  werden.
Allerhöchster  Vorschrift  zu  Folge  wird  solches,  und  daß  diese  neue  Geschäftsordnung  mit
dem  nächstkünftigen  Monat  November  ihren  Anfang  nimmt,  bierdurch  zur  öffenrlichen
Kenneniß  gebrache.

 

Dresden,  am  21.  September,  1818.  6

Königlich  Sächsisches  Ober-Steuer-Collegium.

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