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Gesetzsammlung
für das
Königreich Sachsen.
16.
t.iitUnÜ: —
26) Bekanntmachung,
die Sitzungen des Ober-Steuer-Collegii betreffend;
vom 21. Septbr. 1318.
Mi Sr. Koͤnigl. Majestaͤt allergnaͤdigster Genehmigung ist die, bei dem
Kdnigl. Sächßl. Ober-Sreuer-Collegio zeither verfassungsmäßig bestandene Sitzungs-Ordnung
dahin abgeänder worden, daß künfeig bei dem gedachten Collegio in jedem Jahre
sechs regelmäßige Sitzungen, und zwar von zwei Monacen zu zwei Monaten, allhier in
Dresden gehalten, diese mit dem ersten Montage in den Monaten Januar, März, May,
July, September und November begonnen, und jedesmal so als es die vorhandenen
Geschäfce erfordern, fortgesetzt, die in der Zwischenzeit vorkommenden dringenden
Angelegenheiten aber in zu veranstaltenden ausserordentlichen Sitzungen verhandelt werden.
Allerhöchster Vorschrift zu Folge wird solches, und daß diese neue Geschäftsordnung mit
dem nächstkünftigen Monat November ihren Anfang nimmt, bierdurch zur öffenrlichen
Kenneniß gebrache.
Dresden, am 21. September, 1818. 6
Königlich Sächsisches Ober-Steuer-Collegium.
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