Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

(  33)

Gesetzsammlung

für  das
Königreich  Sachsen.
14.

28.)  Steuer  -Ausschreiben
auf  die  Jahre  1810.  und  1320.

vom  26.  Octbr.  18.1  8.

 

V.  GOTTES  Gnaden,  Friedrich  August,  König  von  Sachsen  2c.  sc.  tc.

htiebe  getrene.  Wir  haben  die,  bei  dem  letzten  allgemeinen  tandtage,  von  der  getreuen  Landschafc

  Unserer  vereinigten  alten  Erblande,  zu  den  gewöhnlichen  und  fortlaufenden  Staaksbedürfnissen,
  auf  die  Drei  Jahre  1818.  1310.  und  1820.  unterthänigst  bewilligten  Abgaben
an  kand-Trank=  Pfennig=  Quatember=  und  Personen-Steuer,  Mahlgroschen  in  Seädten,
und  Imposten  von  Stempelpapier  und  Spielcharten,  in  dem  am  24.  Juny  dieses  Jahres  ertheilten
  tandragsabschiede  in  Gnaden  angenommen.  ;.

Nachdem  nun  die  Steuern  fuͤr  das  Jahr  1818.  in  Verfolg  des  von  Uns,  auf  den  diesfallsigen
  Antrag  der  getreuen  Staͤnde,  unterm  15.  December  vorigen  Jahres  erlassenen  In—
terims-Ausschreibens,  nach  Maßgabe  des  Steuer-Ausschreibens  vom  16.  August  1811.
zeither  erhoben  worden,  und  ferner  zu  erheben  sind,  so  erfordert  munmehr  die  Nechdurft,  daß
auch  die  Sreuer-Abgaben  für  die  Jahre  ii

1819.  und  1820.  —

gehörig  ausgeschrieben  werden.  In  dieser  Absiche  lassen  Wir  euch  daher  Folgendes  zu  eurer
Nachachtung  und  zu  Treffung  der  nörhigen  Verfügungen  und  Veranstaltungen  Hierdurch  unverbalren
  seyn:

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