Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

C18) 
s. 10. 
d-Vemeindebas= Diejenige Gerichtsherrschaft oder die Gemeinde, welche an Orten, wo zur Zeie in 
" einzelnen Backöfen gebacken worden, ein, oder nach der Größe des Dorfes, zwei Ge- 
mein debackhäuser, mic Abschaffung sämmtlicher Privatbacköfen anlege, und 
dabei, nach gerichtlich abgefaßter Backordnung, eine zur Holzersparniß dienliche 
Ektnrichtung ctriffe, erhält auf ihr Ansuchen 
200 Thaler. — — 
Desgleichen hat derjenige Gerichtsverwalter, Dorfrichter, Gerichtsschôppe oder jeder 
andere Einwohner, welcher seine Gemeinde zu dem Cntschluß, ein gemeinschaftliches 
Backhaus anzulegen, durch Zureden und Vorstellungen vermocht har, 
nach Ablauf zweier Jahre, von der geschehenen Ausführung an gerechnek, eine Gratifica- 
rion von resp. 10 und 15 Thalern — — 
zu gewarten. 
II. Fuͤr Berbesserungen bei Fabriken, Manufacturen und staͤdtischen 
Gewerben. 
. 11. 
Anlegung Wer eine oder mehrere Band= und Schnurmöhlen anlege, worauf 
von Band= und ⅜ 
Schnurmühlen. Funfzebn Stück glattes seidnes Band von guter Qualitäc zu gleicher 
Zeit gefertigt werden konnen, und diese Mühle oder Mühlen wenigstens Ein Jahr 
lang fortwährend im Umtriebe erhalten hat, bekömmt, nach dessen Ablauf, eine Prämie von 
200 Thalern. — — 
. 12. 
Fertigung f- Wer in biesigen tanden es zuerst dabin bringe, einen seinen Krämpeldraeh, 
— der, nach dem Urtheile Sachverständiger, dem Pariser Krämpeldrathe in der Feinheie 
und Güte gleich oder wenigstens nahe komme, zu fertigen, erhält, nach der befun- 
denen mindern oder mehrern Vollkommenheit seines Fabrikaks, 
100 bis 200 Thaler. — — 
¾. 13. . 
Fertigung vor- Derjenige, welcher Krämpeln verfertigt, die den besten Französischen gleich oder 
basich #n er doch nahe kommen, und solches durch Zeugnisse von wenigstens Drei ansehnlichen Ma- 
nufacturen hiesiger Lande, die sich deren mit Nu-en bedient haben, beibringt, erhäle 
50 bis 100 Thaler. — — 
S. 14. 
Fertigung tuͤch- Wer in hiesigen Landen feine Tuchscheren, die von inlaͤndischen Tuchscherern 
nt Tuchsche- Ein Jahr lang mie Nutzen gebraucht worden, verfertige und solche Fabrikacion fort- 
stelle, erbäle 200 Thaler. — —
	        
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