Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

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E.  Seitenzahl.
Ehefrau,  s.  Einbringen.
Ehemann,  s.  Einbringen.
Einbringen  —  Ob  ein  Ehemann  die  zu  dem  —  seiner  Ehefrau  gehörenden  Gelder  in  Empfang

  nehmen  und  darüber  quittiren  könne?  —  gesetzliche  Bestimmung  deshalb.  —  5
Eisenach,  s.  Sachsen-Weimar.  —

F.

76.

Fuhren,  s.  Vorspann.

G.
Gerichtsactuar,  s.  Justizdirectoren.
Gesetzsammlung,  die  seit  1818  fuͤr  das  Koͤnigreich  Sachsen  erscheinende  —  daz  und  in—-wiefern
  selbige  kunftig  auch  für  die  Oberlausitz  gültig  seyn  sol.  .  .  23.
—  welchen  der  darin  erschienenen,  sedoch  in  der  Oberlausitz  noch  nicht  publicirten  "
Mandate  und  Generalien  in  ersterer  nachzugehen  sei.  91094
Getreidelieferungen,  extraordinaire,  s.  Magazinquittungen.  **7½
Grenzirrungen,  f(.  Oberlausitz.
Grundstück,  s.  Veräussetung  —  Taxation.

H.

Hagelschäden,  s.  Cavalerie-Verpflegungs-Gelder.

Hartfutter,  f.  Rauch=  und  Hartfutter.

Haupt-Auswechselungs-Casse  —  deren  Anleihe,  s.  Steuer“  und  Cammer  Cre-“
dit-Cassen-Scheinc.

Holzdrechsler  und  Schnitzler  im  Erzgebirgischen  Kreise  —  deren  Auslohnung  mit  Waaten
  und  Viktualien,  statt  baaren  Geldes.  .  .  .  .  .  .

Hofrangordnung  —  Nachtrag  zu  derselben,  —  s.  Kirchen-  und  Schulrath  —  Ober—
Amts-Regierungs-Praͤsident  und  Raͤthe  —  Professuren  —  Vicar,
apostolischer.  ·

11.

 

 

 

J.

Justizdirectoren,  Actuarien,  auch  Laud-  und  resp.  Dorfrichter  odet  Schöppen  im  Landkreise
  der  Oberlausitz  —  die  Bekanmmachung  der  bei  deren  künstiger  Verpflichtung
zu  brauchenden  Formularce.  .  .  .  .  .  .  .  .  79—85.

K.

Kammer-Credit-Casse,  s.  Cammer-Credit-Casse.
Kammer-Procurator,  s.  Cammer-Precurator.
Kanzlei,  f.  Canzlei.

 

 

Kirchen=  und  Schulen-Commission  in  der  Oberlausitz  wird  crrichtet.  4  20.

Kirchen=  und  Schulrath  bei  der  Ober-Amts-Regierung  zu  Budissin  —  dessen  Plas  in  der
Hofrangordnung.  .«.-.  .  .  .  Z  "  q  19.

Kreistagsordnung,  allgemeine,  fuͤr  die  alten  Erblande.  ..  95110.