Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

177 ) 
Gesetzsammlung 
öniarea Sachsen. 
29. 
  
  
41.) Mandat, 
das Untersuchungs= und Straf-Verfahren gegen die bei den dermaligen 
Unruhen aufgegriffenen und entdeckten Verbrecher betreffend; 
vom 6ten October 1830. 
Wd9, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2.. 2c. 
« und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. 
haben Uns, in Erwägung der dringenden Nothwendigkeit, den State findenden Störungen 
der öffentlichen Ruhe durch gesetzliche Serenge zu steuern, bewogen gefunden, zur schleuni- 
gen Untersuchung und Bestrafung der dabei ergriffenen, oder sonst zu enedeckenden Thätcer 
und Theilnehmer, besondere 
Untersuchungs-Commissionen 
zu ernennen. 
Diese sind ermächtige, gegen die vor sie gestelle werdenden Tumultuanten nach Vor- 
schrift des Mandats wider Tumule und Aufruhr vom 1 8ten Januar 1791 zu verfahren, 
und sofort auf die in gedachtem Gesetze angedroheten Strafen zu erkennen. Einholung 
rechtlichen Erkenntnisses bei den Dicasterien und foͤrmliche Vertheidigung findet bei diesem 
Gesetzsammlung 1830. ( 37 )
	        
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