Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

(∆ 55 ) 
D. Egesachen, im Betreff 
1.) der Verlobungen, 
2.) der Aufgebote und Trauungen, 
a) von Parochianen, 
b) von auswäreigen Personen, 
(beiderlel Sachen sind, nebst den dazu gehörigen Zeugnissen, nach den Jahren zu 
ordnen) 
G3 ) der Dispensationen. 
E. Begräbnißsachen. 
P. Meooceß= und Denunciations-Sachen rücksichtlich des Pfarramts. 
G. Auswärtige Amtsgeschäfte, z. B. bel Vacanzen, betreffend. 
II. Pfarrwictwen= und Begräbniß-Cassen betreffend. 
Locat V. 
Schul sachen insbesondere, 
und zwar 
A. in die Local-Schul-Inspection einschlagende, als: 
1.) Lehr= und Seunden-Pläne, 
2.) Disciplinar-Schulgesetze, 
3.) Verzeichnisse der schulfähigen Kinder, Schultabellen u. s. w. 
4.) Anzeigen über Schulversäumnisse und Nachrichten wegen deren Bestrafung, 
5.) das Schulprokocoll, 
6.) die Amtesverwaltung des Schullehrers berreffend, Regulativ für die Schulanstale, 
Instruction des Lehrers u. s. w. 
7.) die Schulcassenrechnungen, nebst Belegen und den zur Sache gehörigen Notizen, 
z. B. wegen gestisteter Legate, wegen zum Besten der Casse, oder armer Kinder eingegangener 
Wohlthaten u. s. w. 
bestimmt werden. 
Anmerkung. 
Fär Nebenschulen kann im Betreff der bier genannten Gegenstände ein besonderes Fach 
B. Das Schullehn betreffende Sachen, z. B. Nachrichten und Bemerkungen 
1.)) über die Besebung des Schulames, 
2.) über Verwaltung desselben bei eingeeretener Vacanz, 
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