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eine dreijährige Bewilligung der Friedenspräsenzziffer aussprechenden Antrag
v. Stauffenberg und nur 154 dagegen und damit für die Annahme
des Septennats stimmten, hielten am 9. März nur 23 Mitglieder
des Hauses an dem durch Herrn Dr. Bamberger wieder aufgewärmten
Antrage Stauffenberg fest, also nicht einmal der ganze
deutsche Freisinn war zur Stelle, um das „Prinzip“ hochzuhalten. Das
Hauptcorps der Mehrheit vom 14. Januar, das Centrum, enthielt sich
über diesen Antrag der Abstimmung, während 222 Abgeordnete schon
in dieser Abstimmung durch ihr Nein andenteten, wie groß die Mehrheit
für das Septennat werden würde.
In der folgenden Abstimmung über die Regierungsvorlage brachten
es die Neinsager auf 40 Stimmen, welche von obigen 23 Deutschfreisinnigen,
den anwesenden Socialdemokraten und Protestlern, dem
Dänen Johannsen und dem Welfenv. Langwerth zusammengebracht wurden.
Für das Septennat ergaben sich 223 Stimmen, darunter 12 vom Centrun,
während das Gros dieser Partei in Gemeinschaft mit den übrigen
Welfen sich der Abstimmung formell enthielt. Die Polen hatten es
vorgezogen, weder Ja noch Nein zu stimmen, aber auch nicht zu erklären,
daß sie sich der Abstimmung enthielten.
In dritter Lesung (11. März) wurde die Vorlage mit 227 gegen
31 Stimmen angenommen.
Als weitere zur Sicherung und Vervollständigung unserer Wehrkraft
bestimmte Maßregel wurde ein Nachtragsetat vorgelegt, dessen
gewaltige Ziffern von dem hohen Ernst zeugten, mit welchem sich das
Reich rüstete, etwaige feindliche Angriffe abzuwehren. Der Nachtrags-Etat
belief sich auf 176 Mill. Mark, davon 19,4 Mill., die Kosten der
Erhöhung des Präsenzstandes, fortdauernd, 156,6 Mill. einmalig. Ein
gleichzeitig vorgelegtes Anleihegesetz forderte Aufnahme einer Anleihe von
172 Mill. Mark zur Deckung der einmaligen Ausgaben von 156,6 Mill.
Mark und eines Betrages von 15,6 Mill. Mark, welcher bereits im
Etatsjahr 1886/87 verausgabt war und für welche jetzt eine nachträgliche
Genehmigung verlangt wurde.
Durch das Gesetz vom 11. März 1887 war die Friedenspräsenzstärke
des Heeres für einen Zeitraum von sieben Jahren vom 1. April
1887 bis zum 31. März 1894 auf 468,409 Mann festgesetzt worden,
nachdem dieselbe bis dahin 427,274 Mann betragen hatte. In der
zweiten Session (87—88) wurde ein neues Wehrgesetz mit der Wiederherstellung
der Landwehr zweiten Aufgebots genehmigt. Zugleich warcn
neue große Kredite zu einmaligen Ausgaben verlangt.