Metadata : Der Deutsche Reichstag.

—  472  —

eine  dreijährige  Bewilligung  der  Friedenspräsenzziffer  aussprechenden  Antrag
  v.  Stauffenberg  und  nur  154  dagegen  und  damit  für  die  Annahme
  des  Septennats  stimmten,  hielten  am  9.  März  nur  23  Mitglieder
  des  Hauses  an  dem  durch  Herrn  Dr.  Bamberger  wieder  aufgewärmten
  Antrage  Stauffenberg  fest,  also  nicht  einmal  der  ganze
deutsche  Freisinn  war  zur  Stelle,  um  das  „Prinzip“  hochzuhalten.  Das
Hauptcorps  der  Mehrheit  vom  14.  Januar,  das  Centrum,  enthielt  sich
über  diesen  Antrag  der  Abstimmung,  während  222  Abgeordnete  schon
in  dieser  Abstimmung  durch  ihr  Nein  andenteten,  wie  groß  die  Mehrheit
  für  das  Septennat  werden  würde.

In  der  folgenden  Abstimmung  über  die  Regierungsvorlage  brachten
es  die  Neinsager  auf  40  Stimmen,  welche  von  obigen  23  Deutschfreisinnigen,
  den  anwesenden  Socialdemokraten  und  Protestlern,  dem
Dänen  Johannsen  und  dem  Welfenv.  Langwerth  zusammengebracht  wurden.
Für  das  Septennat  ergaben  sich  223  Stimmen,  darunter  12  vom  Centrun,
während  das  Gros  dieser  Partei  in  Gemeinschaft  mit  den  übrigen
Welfen  sich  der  Abstimmung  formell  enthielt.  Die  Polen  hatten  es
vorgezogen,  weder  Ja  noch  Nein  zu  stimmen,  aber  auch  nicht  zu  erklären,
daß  sie  sich  der  Abstimmung  enthielten.

In  dritter  Lesung  (11.  März)  wurde  die  Vorlage  mit  227  gegen
31  Stimmen  angenommen.

Als  weitere  zur  Sicherung  und  Vervollständigung  unserer  Wehrkraft
  bestimmte  Maßregel  wurde  ein  Nachtragsetat  vorgelegt,  dessen
gewaltige  Ziffern  von  dem  hohen  Ernst  zeugten,  mit  welchem  sich  das
Reich  rüstete,  etwaige  feindliche  Angriffe  abzuwehren.  Der  Nachtrags-Etat
  belief  sich  auf  176  Mill.  Mark,  davon  19,4  Mill.,  die  Kosten  der
Erhöhung  des  Präsenzstandes,  fortdauernd,  156,6  Mill.  einmalig.  Ein
gleichzeitig  vorgelegtes  Anleihegesetz  forderte  Aufnahme  einer  Anleihe  von
172  Mill.  Mark  zur  Deckung  der  einmaligen  Ausgaben  von  156,6  Mill.
Mark  und  eines  Betrages  von  15,6  Mill.  Mark,  welcher  bereits  im
Etatsjahr  1886/87  verausgabt  war  und  für  welche  jetzt  eine  nachträgliche
  Genehmigung  verlangt  wurde.

Durch  das  Gesetz  vom  11.  März  1887  war  die  Friedenspräsenzstärke
  des  Heeres  für  einen  Zeitraum  von  sieben  Jahren  vom  1.  April
1887  bis  zum  31.  März  1894  auf  468,409  Mann  festgesetzt  worden,
nachdem  dieselbe  bis  dahin  427,274  Mann  betragen  hatte.  In  der
zweiten  Session  (87—88)  wurde  ein  neues  Wehrgesetz  mit  der  Wiederherstellung
  der  Landwehr  zweiten  Aufgebots  genehmigt.  Zugleich  warcn
neue  große  Kredite  zu  einmaligen  Ausgaben  verlangt.