Handels-Lehranstalt, s. Leipzig.
Handwerksgesellen, fremde — die Beschraͤnkung ihres Einwanderns, be-
sonders im Bezug auf die zu befürchtende Cholera derr. . .
inländische — in wiefern sie davon ausgenommen
— s. Cholera.
Hausir handel ist während der Leipz. Michaelmesse 1831 verboten.
Hausministerium, (. Katbol. Hofgottesdienst.
Hofgottesdienst, kathol. s. Kathol. Hofgottesdienst.
Hoftrauer, s. Trauer.
J.
Juden — Pack", Bündcl= oder Trödel =
rio nettenspieler 2c. deren Jurücknreisung bei der keipziger Michael-
Messe 183t. betr.
als Kaufleute die Messe. besuchende — Leren Legitimation.
Juristen-Fachutat — deren Ordinarius behaͤlt seine zeitherige Stellung im
Oberhofgerichte. . . . . . .
Examen.
Justiz — die zeither dem Gebeimen Finanz= Collegio und der Kriegs= Ver—
waltungs-Kammer in gewissen Fallen zustandig gewesene, richter;
liche Cognttien geht vor der Hand auf die Ministerien der inanden
und des Kriegs über.
hinsichtlich des Ober-Steuer- Collegii bewendet es var der Hand bei
jener Cognition. . „
Justiz-Ministerium — dessen G. schäftekreis. .
sGeheimeszJinanz collegium
J X
—
— Landesre—
gierung.
Justiz" und Rent-Beamte behalten vor der Hand ihren zeitherigen Wirkungskreis.
= K.
Cabinetskanzlei — weeche Vittschriften bei selbiger einzureichen.
Kabinetsminister — deren Verantwortlichkeit und Contrasignatur, tis zu Ausfüh=
rung der neucn Ministerial-Departements. . . .
Katholiken, s. Sportel-Taxordnungen.
Katholisch geistl. Consistorium, s. Sportel-Taxordnungen.
Katholischer Hofgottesdienst — ressortirt in auf die Civitliste sich bezieben—-
den Angelegenheiten vom Haus- Ministerio .
Kinder, uneheliche, s. Geborne.
Kirchenrath — welche von dessen Geschaͤften und Befugnissen auf das Ministe—
rium des Cultus uͤbergehen. .
welche provisorisch dem Sber-Consistorio überwiesen werden.
alle denselben betreffenden Berichte und Gesuche sind an das Cult
Ministerium zu richten. . . . . . . .
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Musikanten, Equilibristen, Ma
23. Aug.
23
22. 2
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7 Nov.
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4. Sept.
7. Nov.
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Paragr.
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