Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

(XXII 
  
Steuer-Begnadigungs-Regulativ vom 24sten Septbr. 1821. 
Beziehung auf Steuerbegnadigungsgesuche. . 
Veränderung der mit den Verichen ein- 
— Verfahren in 
zusendenden Labellen- 
Steuer-Credit-Casse, ß gandesschulden. 
Deputation soll vor der Hand zum Gesammt-Mini- 
storio Bericht erstatten. . . 
Steuer-Erlasse, s. Steuern, ungausbare. 
Steuern, ungangbare — die einzustellende Aufziehung derselben betr. 
Steuern-Normaljahr 1830. provisorisch bestimmtes 
Steuersachen — die Bezahlung der desfallsigen Kosten betr. . 
Straf' und Versorgungs-Anstalten, allgemeine — das einsiweilize vortbesiebn 
der dazu verordneten Commission betr. 
Studienzeit, juristische, s Examen. 
Subhastationen, s. Stempelabgabe. 
T. 
Laglöôhnerarbeit, f. Gesinde. 
Topfstricker, #. Slavonische Topfstricker. 
Trauer = Bestimmungen hinsichtlich der LTandes" und Privat“ —. 
der Armee beim Ableben des Königs oder einzelner Glieder der Koͤ— 
niglichen Familie. 
die Theilnahme der Generale, auch T General- und Slügel#iosur 
ten an der Hoftrauer betr. 
u. 
Uneheliche Kinder, s. Geborne. 
Universität, s. Abiturienten. 
Universitäts-Examen, (. Erxamen. 
Unruhen zu Dresden, den 17ten und 18ten April 1831. — f. Dresden. 
V. 
unden und Ausgewiesene — die, wegen deren wechselseitiger U#bernahme 
mit Sachsen-Coburg-Gotha, Meiningen' Hildburghausen und 
Altenburg geschlossenen Conventionen sollen als für sämmtliche Hergzogl. 
Sächs. Lande Ernestinischer Linie begenseitig fortdauernd angesehen 
werden. . 
Vagab 
Datum. 
26. März 
7. Nov. 
14. Dec. 
- - 
30. Maͤrz 
16.April. 
7 - 
15. Juni. 
  
7. Nov. 
12. Nov. 
72 
73 
332 
357 
- 
78 
333 
361 
362 
134 
  
Seite 
  
  
Paragr. 
IX bis 
Xl.