Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

Z308 ) 
Inhalt der Abschnitte und Paragraphen des Wahlgesetes. 
¾urr 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Vorschriften für die Wahlen. 
Königliche Behörde zu Leitung der Wahlen der Landtagsabgeerdneten. 
3.) Wahl der Abgeordneten der Rittergutsbesitzer (unmittelbar), der Stäbte und des Bau- 
ernstandes (durch Wahlmänner.) 
Allgemeine Erfordernisse zur Stimmberechtigung. Unfahigkeit hierzu. 
Wahl der Wahlmänner durch die Stimmberechtigten. 
Wer durch die Wahlmänner zum Abgeordneten gewählt werden könne. 
Allgemeine Erfordernisse zur Wählbarkeit als Abgeordneter. 
Ausschließung ausländischer Diener von selbiger. 
Entscheidung der Zweifel über die Stimmberechtigung und Wählbarkeit. 
u usammentritt der Stimmberechtigten und Wahlmänner. 
Wahl nach freler Uiberzeugung. 
Inwiefern eine Wahl gültig sei, bei welcher Nichtbefugte mitgestimmt haben. 
u. Angelöbniß der Stimmenden bei der Wahl der Abgeordneten. 
.Verbot der Bevollmächtigung zur Abstimmung. 
. Gruͤnde zu Ablehnung des Rufs als Wahlmann. 
Nichterscheinen von Wählenden. 
Verfahren bei der Resignation eines Abgeordneten. 
Theilnahme der Hof= und Staatsbeamten, Militairs und Geistlichen an den Wahlen. 
Verfahren, wenn auf einen Abgeordneten eine mehrfache Wahl fällt. 
.Erfordernisse des Immobiliarbesitzes zur Wählbarkeit. 
23. 
24. 
Administratoren und Nutznießer von Grundstücken. 
Kosten der Wahlen. 
Zweiter Abschnitt. 
Besondere Vorschriften für die Wahlen der Ritltergutsbesitzer. 
&# 25. Stimmberechtigte. 
26. 
27. 
28. 
29. 
Wählbare. 
Ausschließende Berechtigung der beliehenen Eigenthümer. 
Zahl der Kreis= und Provinzialstellen in der ersten Kammer. 
Desgleichen in der zweiten Kammer. 
30. Berechtigung der Vesitzer mehrerer Güter in verschiedenen Kreisen. 
31. 
32. 
Stimmbercchtigung der Besitzer mehrerer Güter im Kreise und gemeinschaftlicher 
Besitzer eines Gutes. 
Jerkheilung eines Gutes.
	        
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