Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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Sinnes für eine sorgfältige Vorbereitung auf die akademischen Seudien, bei Zeiten zu 
einer andern, für sie geeigneteren Lebensweise bestimmen zu können; so lassen Wir auch 
gedachtes Regulativ hierdurch zur öffentlichen Kenneniß gelangen. 
Daran geschiehet Unsre Meinung. 
Dresden, am 1 7ten December 1830. 
von Zeschau. 
Gottfried Wilhelm Heymamn, 8.