Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

eos 1853. 
der nöchigen Vollmacht versehen, welche den folgenden Artikel vereinbart und unter- 
zeichnet haben: 
Die Ratificationen deß am 16. Juni 1852 abgeschlossenen Vertrages wegen 
der in gewissen Fällen zu gewährenden gegenseitigen Auolieferung der vor der Justiz 
flüchtigen Verbrecher sollen zu Washington innerhalb eines Jahreo von dem Datum 
dieser Uebereinkunft an gerechnet, oder wo mäglich fruher, ausgewechselt werden. 
Der gegenwärtige Additional-Artikel soll dieselbe Kraft und Wirkung haben, 
als ob er Wort für Wort in vorgenannten Vertrag vom 16. Juni 1352 mit aufge- 
nommen worden wére und soll in der in demselben vorgeschriebenen Weise genehmigt 
und ratificirt werden. 
Zu urkund dessen haben wir, die respectiven Bevollmächtigten, diese Ueberein- 
kunft gezeichnet und unsere Siegel hier beigedrückt. 
Geschehen zu Washington, den sechezehnten November Eintausend acht hundert 
zwei und funfzig und im sieben und siebenzigsten Jahre der Unabhängigkeit der 
Vereinigten Staaten. 
(gez.) Fr. von Gerolt. 
(l. 8.) 
(gez.) Edward Everett. 
(L. 8.)
	        
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