Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

116 1866. 
frist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der, 
nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 
12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvercins= 
Staaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung 
hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 29. September 1866. 
Fürstl. Schwarzb. Regierung. 
v. Bertrab. 
K. A. Vater. 
 
	        
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