Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

1866. 85 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Dreizehnles Stück vom Jahre 1866. 
  
XXI. Ministerial-Bekanntmachung, 
betreffend den Vertrag mehrerer deutschen Regierungen wegen Verpstegung 
erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger, 
vom 19. Mai 1866 
Nach Publication der Uebereinkunft mehrerer deutschen Regierungen wegen Ver- 
pflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger vom 1. Juli 1853 
(Ges.-Samml. 1853, S. 278) haben nachträglich noch einige Regierungen ihren 
Beitritt zu dem Vertrage erklärt, so daß derselbe gegenwärtig außer in den in der 
Convention genannten Staaten auch in 
esterreich, Nassau, 
Baiern, Waldeck, 
Württemberg. Hamburg und 
Baden, 
zur Anwendung kommt, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Rudolstadt, den 19. Mai 1866 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Färstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXVII. 17 
Ausgegeben in Rudolstadt den 6. Juni 1866.
	        
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