Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

38 VI. 
Der Aufbau der kalligraphischen Übungen soll derart planmäßig sein, daß die Zöglinge 
für ihre eigene spätere Unterrichtserteilung daraus Nutzen zu ziehen vermögen. 
Auf eine richtige Haltung der Feder und des Körpers ist, da es sich um künftige Lehrer 
handelt, mit größter Sorgfalt zu achten. 
8 13. 
Zeichnen. 
Kurs I. Freihandzeichnen: Flache Formen, insbesondere Naturformen. 
Gebundenes Zeichnen: Geometrische Ornamente mit Anwendung von Farben. 
Kurs II. Freihandzeichnen: Erweiterung der in Kurs I vorgeschriebenen Ubungen. 
Gebundenes Zeichnen: Grund= und Aufrißzeichnen geometrischer Körper. Abwickelungen 
und Schnitte. Herstellung von Modellen. 
Kurs III. Freihandzeichnen: Perspektivisches Zeichnen nach geometrischen Körpern und 
einfachen Gebrauchsgegenständen ohne Schattierung. 
Geometrisches Zeichnen: Grund= und Aufrißzeichnen einfacher Gegenstände in verjüngtem 
Maßstabe nach gegebenen Maßen. 
Kurs IV. Freihandzeichnen: Natur= und Kunstformen mit Schattierung. Einfache 
Stilleben. 
Gebundenes Zeichnen: perspektivische und Schattenkonstruktionen. 
Kurs V. Freihandzeichnen: Zeichnen und Malen von Stilleben, Pflanzen und schön 
präparierten Tieren. Zeichnen von Teilen des Schulsaales und Schulgebäudes. 
Kurs VI. Erweiterung des Lehrstoffes des fünften Kurses. Zeichnen im Freien. 
Für besonders vorgerückte Zöglinge Zeichnen der menschlichen Gestalt. 
Stundenzahl: 3 in I bis IV, 2 in V und 1 in VI. 
Der Unterricht, der in den zwei ersten Jahren vorwiegend und im dritten Jahre großen- 
teils Massenunterricht ist, geht vom vierten Jahre ab mehr und mehr in den Gruppen= und 
Einzelunterricht über. 
Auf die UÜbung im genauen Sehen soll beim Unterricht in erster Linie abgehoben werden. 
Der Farbensinn ist durch die Fertigung farbiger Darstellungen nachdrücklichst zu pflegen. 
Vorlageblätter dürfen, abgesehen etwa vom geometrischen Flachornament, nicht verwendet 
werden. 
Da es sich um künftige Lehrer handelt, ist auf Gewandtheit im Gedächtniszeichnen sowie 
im raschen Zeichnen an der Schultafel ein ganz besonderes Gewicht zu legen. 
8 14. 
Turnen. 
Kurs I und II. Wiederholung und mustergültige Darstellung der in der Volksschule 
vorkommenden Ubungen. 
Kurs III und IV. Erweiterung des übungsstoffes im Anschluß an den Turnbetrieb 
der Oberklassen der höheren Lehranstalten.
	        
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