832 IV.
5. Hauswirtschaftliche Mädchenklassen ohne Kochen.
* 35.
Ausgewählte Stücke aus dem hauswirtschaftlichen und dem landwirtschaftlichen Abschnitte
des Lesebuches. Die Gedichte und die Lesestücke ethischen und biographischen Inhaltes.
Briefe, Geschäftsaufsätze und hauswirtschaftliche Buchführung.
Hauswirtschaftliche Rechnungen aller Art mündlich und schriftlich.
6. Gemischte Klassen.
* 36.
In den kleineren Landschulen, in denen Knaben und Mädchen in der gleichen Klasse sitzen,
haben die Knaben landwirtschaftliche und die Mädchen hauswirtschaftliche Buchführung.
Beim Rechnen dagegen, beim Lesen landwirtschaftlicher Stoffe und beim Schreiben von
Briefen und Geschäftsaufsätzen ist der Unterricht gemeinsam Doch sind die Mädchen auch mit
dem Inhalte wenigstens der wichtigsten hauswirtschaftlichen Lesestücke bekannt zu machen.
* 37.
In Knabenklassen, in denen mehrere Berufsarten vertreten sind, sollen die einleitenden
Stücke aller vier Abschnitte, ferner die Gedichte, die Lebensbeschreibungen und die wichtigeren
Stücke aus der Bürgerkunde innerhalb zweier Jahre, die sozialen Gesetze dagegen alljährlich
behandelt werden.
Das Rechnen ist in der Regel gemeinsam für alle Schüler.
Außer Briefen und Geschäftsaufsätzen ist, je nachdem die Landwirte oder Gewerbetreibenden
oder Lohnarbeiter überwiegen, die landwirtschaftliche, gewerbliche oder hauswirtschaftliche Buch
führung zu üben.
V. Schlußbestimmung.
* 38.
Die Lehrer (Lehrerinnen) sind verpflichtet, alljährlich für jede einzelne Klasse einen genauen
Stoffplan, worin insonderheit die zu behandelnden Lesestücke einzeln zu bezeichnen sind, aufzu-
stellen und spätestens zwei Wochen vor Beginn des Schuljahres in doppelter Ausfertigung
dem Kreisschulrate beziehungsweise dem Rektor, ersterem durch Vermittelung der Ortsschul
behörde, zur Genehmigung vorzulegen.
Abänderungen bedürfen gleichfalls der Genehmigung.
Druck und Verlag vo# Malsch & Bogel in Rarlsrune.