Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

K 43. 521 
§. 30. 
Bereits erworbene Ansprüche werden durch vorstehende Grundsätze nicht berührt. 
8. 31. 
Vorstehende Grundsätze treten mit dem 1. Oktober 1882, für Elsaß-Lothringen mit 
dem 1. Oktober 1884 in Kraft. 
Aulage A.) 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor- und Zuname, Charge und Truppentheil ꝛc.) ist gegenwärtiger Civil- 
versorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
........ Jahren........Monaten 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Reichsbehörden, sowie den Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension noon AMA . . . . Pf. monatlich. 
N. N., den ten 18 
(Stempel.) (Behörde, welche über den Anspruch auf den 
Altee Jahre. ivilversorgungsschein entschieden hat.) 
(Nr. des Civilversorgungsscheins.) 
(Nr. der Invalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
  
*) Die Civilversorgungsscheine — Anlage A bis C — find in Form eines Buches, wie die 
Militärpässe, anzulegen. Die Vorderseite des Umschlages ist bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage A. 
mit einem großen, bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage B mit einem kleinen Reichsadler zu ver- 
sehen. Von den Civilversorgungsscheinen sämmtlicher drei Gattungen erhalten diejenigen, welche für 
Unteroffiziere bestimmt sind, die nach mindestens achtjähriger aktiver Dienstzeit aus dem Heere oder der 
Marine ausscheiden, einen Umschlag von rother, alle übrigen Civilversorgungsscheine aber einen solchen 
von blauer Farbe. Den Civilversorgungsscheinen werden Nachrichten über den Bezug der Invaliden= 
pension und die Versorgung der Militäranwärter vorgedruckt.
	        
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