Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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„es sei an die k. Staatsregierung das Ersuchen zu stellen, dieselbe wolle 
mit allen gesetzlichen Mitteln auf die Umwandlung der in einzelnen Kreisen 
bestehenden übergroßen Zahl von Hilfslehrerstellen in ständige Lehrer= oder Ver- 
weserstellen hinwirken,“ 
ist Seitens des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
entsprechende Folge gegeben worden. 
–§ 19. 
Dem Antrage zu Kap. 14 des Etats der Ausgaben auf Erziehung und Bildung für 
ein Jahr der XXII. Finanzperiode: 
„es sei an die k. Staatsregierung das Ersuchen zu richten, über die Rechts- 
verhältnisse der Bibliothek in Augsburg, beziehungsweise über die fernere Ver- 
wendung des dem Staate zugehörigen Theiles der Büchersammlung, Erhebungen 
zu pflegen und bei Vorlage des Budgets für die XXlII. Finanzperiode die hienach 
veranlaßten Anträge zu stellen,“ 
ist entsprochen worden. 
§ 20. 
Auf Grund des zu Ziff. XXII Kap. 2 § 1 des Etats der Ausgaben auf kirchliche 
Zwecke gefaßten Gesammtbeschlusses beider Kammern: 
„zur Gewährung einer weiteren jährlichen Funktionszulage von je 180 — 
an sämmtliche protestantische Dekane sei der Betrag von 11 520 X zu bewilligen 
und hiedurch die Frage der Honorirung der protestantischen Dekane für definitiv 
erledigt zu erklären," 
haben Wir die bezeichnete Erhöhung des Funktionsgehaltes der protestantischen Dekane des 
Königreichs diesseits des Rheins eintreten lassen. 
8 21. 
Dem Gesammttdeschlusse der beiden Kammern des Landtages: 
„1) in Klasse II des in der Denkschrift zur Frage der Neuregelung der Gehalts- 
und Pensionsverhältnisse der nichtpragmatischen Staatsbeamten und Staats- 
bediensteten (Beil. 200 S. 372) enthaltenen Gehaltsregulativs für das 
Ressort des k. Staatsministeriums des Innern seien 
a) der Gehilfe bei dem Landtagsarchive aus Klasse V dieses Regulativs 
zu versetzen, 
b) die 5 Kontrolstenographen des Landtags neu einzustellen;
	        
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