Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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ist durch den 8 22 der von den verbündeten Regierungen vereinbarten, in der Nummer 45 
des Centralblattes für das Deutsche Reich von 1897 veröffentlichten Grundsätze, welche 
bei dem Vollzuge gerichtlich erkannter Freiheitsstrafen bis zu weiterer gemeinsamer Regelung 
zur Anwendung kommen, entsprochen worden. 
8 29. 
Dem Gesammttbeschlusse der beiden Kammern: 
„die k. Staatsregierung sei zu ersuchen, bei künftigen Anstellungen von 
Assistenten der Fabrik- und Gewerbeinspektion auch geeignete Personen aus dem 
Arbeiterstande zu berücksichtigen,“ 
ist seitens des k. Staatsministeriums des Innern entsprechende Folge gegeben worden. 
8 30. 
Entsprechend dem Gesammtbeschlusse beider Kammern: 
„es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu richten, Erhebungen darüber 
zu pflegen, in welcher Weise die gesetzlichen Bestimmungen über die Gehalte 
und Pensionen der Lehrer einer Revision unterstellt werden sollten, und gegebenen 
Falls eine Gesetzesvorlage an den Landtag zu bringen,“ 
sind die erforderlichen Erhebungen zur Vorbereitung einer Gesetzesvorlage im Gange. 
§ 31. 
Dem Gesammtdbeschlusse der beiden Kammern: 
„es wird der Wunsch ausgesprochen, daß der neu aufzustellende Bibliothek- 
offiziant bei der k. Kunstgewerbeschule in Nürnberg, welcher als solcher nicht 
ausreichend beschäftigt sein dürfte, auch noch für anderweitige Zwecke des Unter- 
richts verwendet wird, wodurch sich eventuell Einsparungen bei anderen Positionen 
des Etats ergeben werden," 
ist seitens des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
entsprochen worden. 
III. Sum Finanzgesetz und Budget der XXIV. Finanzperiode. 
8 32. 
Der Antrag zu Kap. 2 § 2 der Einnahmen des Etats der Staatseisenbahnverwaltung: 
„es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu richten, 
1) alle Arten von Saatgetreide, Sämereien, Saatpflanzen, Setzlingen rc. 
in Wagenladungen künftig nach Spezialtarif III des Gütertarifs zu 
behandeln und Stückgutsendungen einen Frachterlaß von 50% zu
	        
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