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Stand, Gewerbe 2c.
(Bei Gewerbsgehilfen,
Abtheilung Arbeitern und Privat- Gattung der Unterschrift der
und Vor- und Familien= bediensteten, welche bei Erwerbsmittel, Betrag Haushaltungs-Stockwerk
Namen einem nicht imnämlichen aus welchen die der vorstände, dann
des der Bewohner Hause wohnenden Ge-Bewohner ihren Jahres- etwaige Bemerk-Hauses
schäftsherrn bedienstet Unterhalt micthe ungen derselben und
sind, ist die Wohnung bestreiten der Hausbesitzer
des Geschäftsherrn anzugeben.)
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Daß in der vorstehenden Hausliste alle Personen richtig aufgeführt worden sind, welche in
derselben nach Ziff. 1 der Vorbemerkungen Aufnahme zu finden hatten, wird nebst der Richtigkeit
der Miethbeträge von dem unterzeichneten Hausbesitzer (Stellvertreter des Hausbesitzers) bescheinigt.
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