Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

  
esetz und Peroriunugscit 
für das 
Königreich Bayern. 
(2. 
München, den 17. Januar 1900. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, den Geschäftskreis der bei der k. Polizeidirektion München errichteten 
Polizeiämter betreffend. — Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, die Anzeigen über den Gewerbebetrieb 
betreffend. — Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, den Vollzug des Gesetzes vom 9. Juni 1899 über 
die Gewerbsteuer, hier die Behandlung der Zu= und Abgänge an der Gewerbsteuer betreffend. — Hofdienst- 
Nachricht. — Ordens-Verleihung. 
—.... — 
—.2 
  
  
Nr. 274. 
Bekanntmachung, den Geschäftskreis der bei der k. Polizeidirektion München errichteten 
Polizeiämter betreffend. 
4. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 2 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 24. Juni 1898 
und § 2 der Ministerialbekanntmachung vom 25. Juni 1898, die Errichtung von k. Polizei- 
ämtern bei der Polizeidirektion München betreffend (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 345, 
347), werden den Polizeiämtern folgende weiteren Gegenstände zur selbständigen Behandlung 
überwiesen: 
1. Kultus= und Stiftungsangelegenheiten, soweit sich die k. Polizeidirektion solche 
nicht zur eigenen Behandlung vorbehält; 
2. Verhandlungen über die Dienstwohnungen der Polizeibezirkskommissäre und 
sonstigen äußeren Polizeiorgane; 
4
	        
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