esetz und Peroriunugscit
für das
Königreich Bayern.
(2.
München, den 17. Januar 1900.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, den Geschäftskreis der bei der k. Polizeidirektion München errichteten
Polizeiämter betreffend. — Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, die Anzeigen über den Gewerbebetrieb
betreffend. — Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, den Vollzug des Gesetzes vom 9. Juni 1899 über
die Gewerbsteuer, hier die Behandlung der Zu= und Abgänge an der Gewerbsteuer betreffend. — Hofdienst-Nachricht.
— Ordens-Verleihung.
—.... —
—.2
Nr. 274.
Bekanntmachung, den Geschäftskreis der bei der k. Polizeidirektion München errichteten
Polizeiämter betreffend.
4. Staatsministerium des Innern.
Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 2 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 24. Juni 1898
und § 2 der Ministerialbekanntmachung vom 25. Juni 1898, die Errichtung von k. Polizeiämtern
bei der Polizeidirektion München betreffend (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 345,
347), werden den Polizeiämtern folgende weiteren Gegenstände zur selbständigen Behandlung
überwiesen:
1. Kultus= und Stiftungsangelegenheiten, soweit sich die k. Polizeidirektion solche
nicht zur eigenen Behandlung vorbehält;
2. Verhandlungen über die Dienstwohnungen der Polizeibezirkskommissäre und
sonstigen äußeren Polizeiorgane;
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