Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

 

esetz  und  Peroriunugscit

für  das

Königreich  Bayern.

(2.

München,  den  17.  Januar  1900.

 

Inhalt:
Bekanntmachung  vom  12.  Januar  1900,  den  Geschäftskreis  der  bei  der  k.  Polizeidirektion  München  errichteten
Polizeiämter  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  12.  Januar  1900,  die  Anzeigen  über  den  Gewerbebetrieb
betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  12.  Januar  1900,  den  Vollzug  des  Gesetzes  vom  9.  Juni  1899  über

die  Gewerbsteuer,  hier  die  Behandlung  der  Zu=  und  Abgänge  an  der  Gewerbsteuer  betreffend.  —  Hofdienst-Nachricht.
  —  Ordens-Verleihung.

—....  —

—.2

 

 

Nr.  274.

Bekanntmachung,  den  Geschäftskreis  der  bei  der  k.  Polizeidirektion  München  errichteten
Polizeiämter  betreffend.

4.  Staatsministerium  des  Innern.

Unter  Bezugnahme  auf  §  4  Abs.  2  der  K.  Allerhöchsten  Verordnung  vom  24.  Juni  1898
und  §  2  der  Ministerialbekanntmachung  vom  25.  Juni  1898,  die  Errichtung  von  k.  Polizeiämtern
  bei  der  Polizeidirektion  München  betreffend  (Gesetz=  und  Verordnungs-Blatt  S.  345,
347),  werden  den  Polizeiämtern  folgende  weiteren  Gegenstände  zur  selbständigen  Behandlung
überwiesen:

1.  Kultus=  und  Stiftungsangelegenheiten,  soweit  sich  die  k.  Polizeidirektion  solche
nicht  zur  eigenen  Behandlung  vorbehält;
2.  Verhandlungen  über  die  Dienstwohnungen  der  Polizeibezirkskommissäre  und
sonstigen  äußeren  Polizeiorgane;
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