Grsetzund Prrurdungs-girt
für das
Königreich Bayern.
M 34.
München, den 28. Juni 1900.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 15. Juni 1900, die Vertagung des Landtages betreffend. —
Bekanntmachung vom 25. Juni 1900, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, dann des Invalidenversicherungsgesetzes
betreffend.
—— — ——
Nr. 13952.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Tlitpol!,.
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern,
Begent.
Uns eren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, den gegenwärtig versammelten Landtag gemäß Titel VII
§ 23 der Verfassungsurkunde bis auf Weiteres zu vertagen.
81